Aktuelle (2013) Leitlinien der DGGG:
"Definitionsgemäss gilt die Diagnose BV als gesichert, wenn mindestens drei der
folgenden vier Befunde im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung erhoben
werden können (1):
o dünnflüssiger, homogener Fluor
o pH – Wert in der Scheide über 4,5
o Amingeruch des Fluor (insbesondere nach Alkalisierung mit 10%iger
Kalilauge (KOH)
o Nachweis von > 20% Schlüsselzellen (clue cells) im Nativpräparat.
(Gardner und Dukes (11) nannten die typischen, dicht mit Bakterien besetzten
Epithelzellen im vaginalen Nativpräparat „clue cells“ als Schlüssel zur Diagnose
der BV). "
zu finden unter anderem hier:
https://www.google.de/url?sa=t&sourc...7opcIsUWK370p0