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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich habe mich an einer Uni erkundigt, was ich leisten (z.B. an einem ihrer Institute studieren) müsste, um für eine positive Beruteilung (Gutachten) für "wissenschaftliche Gründe" in Frage zu kommen. Von einer sehr netten Person, die dort selber begutachtet, bekam ich folgendes zu hören: "bis sie damit fertig wären, ist das ganze Verfahren unter Umständen schon Schnee von gestern!" Im weiteren Gespräch war der Tenor:

    - Die besondere Zweitstudienquote gibt es ja nur, weil sonst (nahezu alle) Zweitstudenten, wenn sie sich über das Erstverfahren bewerben dürften, quasi sofort über die Wartezeitquote reinkommen würden.
    - Nach Wegfall der Wartezeitquote gibt es dazu eigentlich keine Notwendigkeit mehr
    - Statt Abinote soll dann die Schnittnote des Erststudiums gelten. Diplom und Master voll; FH >6Sem. und 210 ECTS Bachelor eine halbe Note Abzug; FH 6 Sem. und 180 ECTS Bachelor eine Note Abzug.
    - Über diese Noten wäre die Zweitstudentenquote sogar kleiner als bisher!
    - Die bisherigen "wissenschaftlichen Gründe" können Unis über eigene Sonderregelungen im AdH heranholen

    Mich würde es freuen, aber leider ist noch nichtmal die Umwandlung der Wartezeitquote ganz klar und für das oben gesagte gibt es bislang wohl nur eine Tischvorlage beim letzten Treffen der Kultusminister und es wurde noch nicht diskutiert.

    Der ein oder andere von euch hat ja sicherlich, in letzter Zeit, mit hochschulstart.de telefoniert. Haben die da schon was durchblicken lassen?

    Gruß, Ecki



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    - Die besondere Zweitstudienquote gibt es ja nur, weil sonst (nahezu alle) Zweitstudenten, wenn sie sich über das Erstverfahren bewerben dürften, quasi sofort über die Wartezeitquote reinkommen würden.
    Das ist doch totaler Quatsch. Zweitstudienbewerber haben in aller Regel direkt nach dem Abschluss des Erststudiums genau null Wartesemester.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Das ist doch totaler Quatsch. Zweitstudienbewerber haben in aller Regel direkt nach dem Abschluss des Erststudiums genau null Wartesemester.
    Ich finde den Link auf die Statistik gerade nicht, aber Zweitstudenten sind im Durchschnitt über 30 Jahre alt! Diese Zahl ist aber für jeden, der Medizin studiert und sich unter seinen Kommilitonen umguckt absolut nachvollziehbar und plausibel. Man muß sich nur klar machen, dass z.B. in Berlin, wo pro Semester ungefähr 300 Humanmediziner beginnen, nur 9 (neun) von ihnen Zweitstudenten sind. Wenn man dann bedenkt, dass jeder unter den 300 Studenten 3-4 kennt, die über 40 sind und diese nahezu alle in der Kohorte der Zweitstudenten sind, dann wird klar, dass das Durchschnittsalter der Zweitstudenten nicht bei 2x liegen kann! (schöne Statistikaufgabe für das Physikum ;))

    Wenn man dann in Konjunktion nimmt, dass Erststudiums-Absolventen in Deutschland im Durchschnitt 25 sind (Frauen etwas weniger, Männer etwas mehr), dann wird glasklar, dass im Durchschnitt zwischen Erststudium und Zweitstudium so viele Jahre liegen, dass diese Gruppe die Erstbewerber mit Wartesemestern ausstechen könnte, wenn sie im Erstbewerberverfahren (mit bestehender Wartezeitquote) konkurieren dürfte.

    Von der Altersstruktur der Zweitstudenten, die nicht genommen wurden, mal ganz zu schweigen! Diese würde die Wartezeitquote fluten, wenn es keine verhindernde Regel geben würde.

    Gruß, Ecki



  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Du scheinst übersehen zu haben, dass man nach Abschluss seines Erststudiums keine Wartesemester mehr sammelt



  5. #5
    straight outta hell
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    Und auch während des Erststudiums keine Wartesemester sammelt.

    Die meistens Zweitstudienbewerben haben also trotz fortgeschrittenen Alters in der Regel kein einziges Wartesemester.



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