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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Würde bei einer "Fehlbuchung" überhaupt nichts gezahlt werden, oder wenigstens noch die Kosten für einen ambulanten Patienten? Und wie sieht's mit Strafen aus?



  2. #7
    zurück in der Berufswelt
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    Ich könnte mir vorstellen,dass der Pat.ambulant abgerechnet wird.



  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Vermutlich wird ambulant abgerechnet. Strafen wird es erstmal nicht geben. Es sei denn, es wäre systematisch und in großem Ausmaß geschummelt worden.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Jule-Aline Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen,dass der Pat.ambulant abgerechnet wird.
    Genau. Das wird dann auf ambulant umgewandelt....



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Göttingen
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    Letzten Endes wurde in meiner letzten Klinik (internistische Aufahme) bei einer großen Anzahl von Fällen (sicherlich nicht die Mehrheit der Fälle, aber wahrscheinlich die, die dem MDK auffielen) geprüft, ob eine stationäre Aufnahme "a priori" nötig erschienen war / zu rechtfertigen war (möglicherweise, bevor endgültige Untersuchungsergebnisse vorlagen, die eine ambulante Behandlung dann rechtfertigten), und ob eine stationäre Aufnahme erfolgt war. Ob eine stationäre Behandlung erfolgt war, wurde anhand der pflegerischen und ärztlichen Aufnahme und der Patientenakte beurteilt, sprich ob da pflegerische Aufnahme und Verlaufsmaßnahmen sowie ärztliche Verlaufsuntersuchungen / Visiten dokumentiert waren. Was in gewisser Weise auch lustig ist, weil bei mehrtägigen stationären Aufenthalten ziemlich egal ist, ob z.B. eine tgl. ärztliche Visite dokumentiert ist - habe noch nie erlebt, dass den MDK das bei mehrtägigen stationären Aufenthalten interessiert.

    Ob der Patient im Computer auf eine Station gebucht worden war oder die ganze Zeit in der Notaufnahme war, war uninteressant - möglicherweise auch deshalb, weil wir auch dort so etwas wie "Stationsbetten" mit entsprechender pflegerischer Besetzung hatten. Eine pflegerische und ärztliche Akte wurde bei uns sowieso bei jedem Patienten, der nicht sofort offensichtlich ambulant war (z.B. junger Mensch mit Harnwegsinfekt), angelegt.

    Wenn es zu MDK-Prüfungen kam, wurde auch teilweise um jeden Fall "verhandelt", und man hat sich im Gespräch dann teilweise geeinigt, für einen großen Teil der Fälle einfach die Pauschale für eine prästationäre Behandlung (ca. 150 Euro) geeinigt. Insgesamt fand ich, dass es relativ oft schwer war, den MDK zu überzeugen, dass Fälle stationär waren, die meiner Meinung nach eindeutig nicht ambulant geführt werden konnten, beispielsweise irgendwelche 80jährigen Menschen, die den Hausnotruf gedrückt hatten, vom RTW in ihrem Bad liegend aufgesammelt worden und ins Krankenhaus gebracht worden sind, und die man nicht guten Gewissens mit erhöhten Leukozyten ohne klaren Infektfokus und mit einer insgesamt eher unklaren Lage und ohne Kleidung mitten in der Nacht mit dem Taxi auf eigene Kosten (so stellt der MDK es sich ja teilweise vor) wieder nach hause schicken kann, damit sie am nächsten Tag zum Hausarzt gehen. Gleichzeitig gab es aber immer eine große Anzahl von Fällen, die vom MDK nicht geprüft wurden und die bei einer Prüfung vermutlich (teils angesichts der teils weltfremden Anforderungen, die der MDK stellt, teils aufgrund tatsächlich fehlenden stationären Behandlungsbedarfs) nicht als stationär anerkannt worden wären.

    Im großen und ganzen war ich insgesamt in meiner Zeit im Krankenhaus eher überrascht, mit welchen Abrechnungstricks die Klinik(en) gegenüber den Krankenkassen durchkamen, als darüber, welche Fälle nicht bezahlt worden sind. Mein Resumée aus meiner Zeit im Krankenhaus ist, dass Kliniken mit einer Menge zweifelhaften Methoden, die vom MDK rein praktisch einfach nicht überprüf- oder angreifbar sind, in erheblichem Maß einfach so durchkommen, während andererseits in den Bereichen, in denen es eine Prüfmöglichkeit durch den MDK gibt, eine riesige bzw. vermutlich sogar die Mehrzahl der geprüften Fälle meiner Meinung nach vom MDK eher übertrieben zusammengestrichen worden sind.

    Strafen scheint es kaum zu geben, höchstens für Fälle, in denen ganz klar nachweisbar ist, dass bewusster Betrug stattgefunden hat. Für diesen Nachweis wäre aber - soweit überhaupt möglich - ein unverhältnismäßig großer Aufwand nötig, der sich für den MDK letzten Endes nicht lohnt. Der MDK will weniger für die angefallenen Behandlungen bezahlen und damit hat es sich. Die Stoßrichtung von Krankenkassen und MDK geht eher in die Richtung, bestimmte Behandlungen ganz allgemein als "nicht notwendig" zu klassifizieren. Das ist einfacher durchzusetzen und bringt somit auf einfachere Weise mehr Geld, als im Einzelfall zu versuchen, Betrug als Betrug nachzuweisen und strafrechtlich oder irgendwie sonst bestrafen zu lassen.



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