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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe lange gesucht, aber keine neutrale Quelle gefunden. Könnt ihr mir sagen, ob ich es richtig verstanden habe? Oder etwas übersehe?

    Vom Reinertrag eines Praxisinhabers muss dieser noch Einkommenssteuer, alle Versicherungen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen bezahlt werden. Oder fehlt hier noch was?

    Ein Cousin von mir arbeitet als freiberuflicher Programmierer in ganz Deutschland an verschiedenen Standorten.
    Wenn er von seinem Umsatz seine Kosten für Fahrten, Hotelübernachtungen, Fortbildung, usw. abzieht, kommt er damit meiner Meinung nach auf eine mit dem Reinertrag vergleichbare Größe.

    Mein Cousin arbeitet ca. 50 Stunden die Woche und pendelt am Wochenende nochmal 10 Stunden.
    Ein niedergelassener Arzt arbeitet sicherlich auch 60 Stunden in der Woche.

    Wenn beide jetzt 150 T€ "Reinertrag" p.a. erzielen, bleibt in jedem Fall am Ende noch sehr viel Geld über.

    Oder übersehe ich hier etwas?

    Ich würde mich auf sachliches Feedback freuen .



  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Das kommt ungefähr hin, wobei es eher 50h sind.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für deine schnelle Antwort.

    Und wie ist das mit der Bedienung des Kredits für den Erwerb der Praxis? Muss man das vom Reinertrag auch noch abziehen?
    Habe hierzu unterschiedliche Angaben gefunden.

    Ich möchte einfach nur verstehen, wieso mir aus finanziellen Gründen vom Medizinstudium abgeraten wird.
    Ich finde 150 T€ Reinertrag bei 50h sehr, sehr gut. Bin aktuell Gesundheits- und Krankenpfleger und muss zwar nur die Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherung und Rente, usw. bezahlen.
    Aber wenn ich das mal vergleichbar rechne, würde ich als Arzt ein Vielfaches verdienen.

    Was übersehe ich?



  4. #4
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    HAllo @sepitet,
    Vom Reinertrag musst du auch noch all die anderen persönlichen Steuern wie Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag,... abziehen.
    Natürlich musst du, um zu sehen, was dir wirklich zum "verprassen" übrig bleibt, alle deine Kosten abziehen vom Reinertrag. Dazu gehören alle Kredittilgungen, evtl. Sparpläne für zusätzl. Altersvorsorge, Privatkredite+ deren Tilgungen, private Miete und deren NK, Privatversicherungen, …
    Da kommt sicher ein ordentliches Sümmchen als Abzug raus. Im Grunde alles, was du nicht schon ohnehin als Betriebsausgaben geschäftlich abziehen konntest von der ESt. Meine Angaben sind garantiert nicht vollständig, aber wenigstens ein Gedankenanstoß.



  5. #5
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    Hallo @Ursa,

    danke für deinen Hinweis. Aber diese Ausgaben hat jeder andere arbeitende Mensch in Deutschland, ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, doch auch.
    Wieso heißt es dann von Ärzten immer, sie würden so schlecht verdienen?



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