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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.11.2018
    Beiträge
    47
    Hallo ihr Lieben,

    Wie wuerdet ihr im Folgenden die Pflichtverstoesse gegeneinander abwaegen?

    I. Abstrakter Fall

    Person A gibt in bei Person B eingereichten Unterlagen Umstand X nicht an. B fragt bei A nach, ob X besteht? A antwortet dem B: "Es ist davon auszugehen, dass X nicht besteht."

    Nun veranlasst B bei Person C eine Pruefung des A bzgl des Umstandes X.

    Bei Person D lagen alle Unterlagen vor, aus denen ersichtlich ist, dass X bei A vorlag. B hatte das Recht bei D alle Unterlagen einzusehen.

    C weist die Pruefung bzgl X bei A ab.

    B wurde bzgl X vor kurzem geschult.

    II. Frage

    Meint ihr der Pflichtverstoss der Person A ueberwiegt den Plichtverstoss der Person B?

    Ich waere an eurer Begruendung interessiert.

    Lieben Dank! ))



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Hä?????
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
    Mitglied seit
    04.01.2018
    Ort
    Schrippencity
    Semester:
    am Fuße des Olymp
    Beiträge
    646
    Zitat Zitat von LaraBritney Beitrag anzeigen
    Hallo ihr Lieben,

    Wie wuerdet ihr im Folgenden die Pflichtverstoesse gegeneinander abwaegen?

    I. Abstrakter Fall

    Person A gibt in bei Person B eingereichten Unterlagen Umstand X nicht an. B fragt bei A nach, ob X besteht? A antwortet dem B: "Es ist davon auszugehen, dass X nicht besteht."

    Nun veranlasst B bei Person C eine Pruefung des A bzgl des Umstandes X.

    Bei Person D lagen alle Unterlagen vor, aus denen ersichtlich ist, dass X bei A vorlag. B hatte das Recht bei D alle Unterlagen einzusehen.

    C weist die Pruefung bzgl X bei A ab.

    B wurde bzgl X vor kurzem geschult.

    II. Frage

    Meint ihr der Pflichtverstoss der Person A ueberwiegt den Plichtverstoss der Person B?

    Ich waere an eurer Begruendung interessiert.

    Lieben Dank! ))

    Musste A den Umstand X gegenüber B angeben?
    Ist B verpflichtet, die Angaben zu überprüfen? War B gutgläubig oder nachlässig? Bestand begründeter Verdacht, dass X bei A vorlag und hätte B selbst prüfen müssen?
    War C offiziell verpflichtet, auf Anweisung des B eine Überprüfung des A vorzunehmen?
    Warum hat niemand bei D nachgefragt und war Person D den Personen B und C auch in Hinsicht auf sein Wissen über X bei A bekannt?


    Ansonsten: www.frag-einen-anwalt.de
    Ist wie ne Tür - musste durch!






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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Hä?????
    Lara scheint Jura zu studieren - da ist diese Sprache Alltag. Hab ein paar Hausarbeiten Korrektur gelesen und habe nie verstanden, worum es ging.... aber das Alphabet saß danach!
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.11.2018
    Beiträge
    47
    Musste A den Umstand X gegenüber B angeben?

    Ja.

    Ist B verpflichtet, die Angaben zu überprüfen?

    Sofern B Zweifel an As Aussage hat, muss B die Angaben pruefen.

    War B gutgläubig oder nachlässig?

    Das ist unklar.

    Bestand begründeter Verdacht, dass X bei A vorlag und hätte B selbst prüfen müssen?

    Ja, es bestand bzgl X begruendeter Verdacht. B haette bei Zweifel an As Aussage pruefen muessen.

    War C offiziell verpflichtet, auf Anweisung des B eine Überprüfung des A vorzunehmen?

    C konnte nach eigenem Ermessen die Pruefung vornehmen oder nicht durchfuehren.


    Warum hat niemand bei D nachgefragt und war Person D den Personen B und C auch in Hinsicht auf sein Wissen über X bei A bekannt?

    Es unklar, weshalb niemand bei D nachgefragt hat. D war B und C bekannt. Es war allgemein bekannt, dass etwaige Unterlagen bzgl X bei D vorliegen muessten.

    Danke fuet deine Antwort. 😊

    Nein, kein Jurastudentin.



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