Hallo ihr Lieben,
Wie wuerdet ihr im Folgenden die Pflichtverstoesse gegeneinander abwaegen?
I. Abstrakter Fall
Person A gibt in bei Person B eingereichten Unterlagen Umstand X nicht an. B fragt bei A nach, ob X besteht? A antwortet dem B: "Es ist davon auszugehen, dass X nicht besteht."
Nun veranlasst B bei Person C eine Pruefung des A bzgl des Umstandes X.
Bei Person D lagen alle Unterlagen vor, aus denen ersichtlich ist, dass X bei A vorlag. B hatte das Recht bei D alle Unterlagen einzusehen.
C weist die Pruefung bzgl X bei A ab.
B wurde bzgl X vor kurzem geschult.
II. Frage
Meint ihr der Pflichtverstoss der Person A ueberwiegt den Plichtverstoss der Person B?
Ich waere an eurer Begruendung interessiert.
Lieben Dank! ))