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  1. #1
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    Ihr Lieben, ich bin in der Not, habe nur wenige Tage bis zur finalen Entscheidung.
    Ich möchte den FA für Allgemeinmedizin machen, habe die Klinikzeit voll, brauche die ambulante WB in Praxis.
    Befinde mich also in Gehaltsstufe 4/5 (TZ). jetzt habe ich ein Angebot aus einer Praxis, mir wird nur die Förderung gezahlt (2400 brutto - in meiner Steuerklasse 1500 netto), somit habe ich ca. einen Verlust von 300 Euro.
    Ich mache keine Dienste aktuell (nur einen 12 h Dienst im Monat) , weiss aber gerade nicht wieviel das en top ausmacht (meine nur so um die 20-30 Euro, da samstags, kein Feiertagsaufschlag)

    Praxis würde Versicherung zahlen, sonst keinen Cent. Mir wird gesagt, wenn ich erst in die Praxis gegangen wäre, wäre es ein angemessenes Gehalt, ich habe aber Berufsjahre und Erfahrung hinter mir.
    Die kommen mir zwar von den Zeiten entegegen, daher auch für mich per se attraktiv, aber von 1500 kann ich kaum leben.

    Was kann ich erwarten? Erwarte ich zu viel? Ist es Usus? Ich habe mich beim Institut für Allg.in einer anderen Stadt erkundigt, die meinten, dass wäre völlig normal. Im Netz steht, dass die KV Förderung extra ins Leben gerufen wurde, um eben Klinikgehalt zu zahlen.

    Die Praxis sagt mir, ich könne ja auch mal einen Tag zuhause bleiben, Gutachten schreiben...oder ich solle einfach nur vertraglich von 8 - 12 statt 8-13 Uhr angestellt werden, allerdings sind 50 % / 20 Stunden die Woche in TZ bei VZ 38,5 h Woche fixiert.


    Was mache ich nur?

    Praxis liess durchklingen, ohne Förderung, würden sie mich nicht nehmen können. Er dreht dann lieber was an den Arbeitszeiten, statt am Geld.

    Über schnelle und hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Ich habe leider keine Zeit Vergleichsangebote einzuholen, muss mich bis Mo entscheiden.

    Danke euch allen für die zeit und Mühe!
    Eure Klara



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Kurz gefaßt:
    - die Praxis will oder kann Dir GAR kein Gehalt zahlen. Die KV-Förderung fällt im übrigen nicht vom Himmel, sondern wird zu 100% von allen anderen ÄrztInnen Deines KV-Sprengels zwangsweise finanziert und sonst von niemandem!
    - und dann macht man wegen 300 EUR/Mo Arbeitnehmerbrutto Differenz ein Faß auf? Für eine Ärztin mit Berufserfahrung, in Zeiten des Ärztemangels?

    Also ehrlich, für mich wäre das Vertrauensverhältnis schon vor Anfang gestört, und ich hätte auch Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dieses AG. Zumal die Erfahrung lehrt, daß man, wenn schon von Anfang an zu "tricksen" versucht wird, auch irgendwelche anderen Vorschriften (seien es KV-Vorgaben oder die WBO) zu gegebener Zeit eher nachteilig für Dich ausgelegt werden, wie auch die Arbeitsbedingungen.
    Im übrigen wird Dir der arbeitsfreie Tag (wenn Du Dich dafür entscheiden solltest) negativ auf die WB-Zeit angerechnet, so daß sich dein FA verzögert und der finanzielle Verlust noch größer wird.
    Ein großer Lebensmitteldiscounter wirbt im übrigen mit ähnlichen EUR-Beträgen um anzulernendes Verkaufspersonal, aber zu einem Vertrag gehören immer zwei.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    [
    Im übrigen wird Dir der arbeitsfreie Tag (wenn Du Dich dafür entscheiden solltest) negativ auf die WB-Zeit angerechnet, so daß sich dein FA verzögert und der finanzielle Verlust noch größer wird.
    Ein großer Lebensmitteldiscounter wirbt im übrigen mit ähnlichen EUR-Beträgen um anzulernendes Verkaufspersonal, aber zu einem Vertrag gehören immer zwei.[/QUOTE]


    Wieso wirkt sich das negativ auf meine WB aus? Vertraglich wird ein 20 Stunden Vertrag und 50% vereinbart. Ist es nicht egal, wie man diese Zeit aufteilt?

    Danke dir!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
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    Ich kenne einige, die nur die KV Förderung bekommen. Eigentlich sollte das Gehalt aber aufgestockt werden, so dass du genauso viel wie im KH hast (halt ohne Dienste).
    Ich würde es unter diesen Bedingungen nicht machen. Wir haben Ärztemangel, du hast Erfahrung. Ich finde, du würdest dich damit unter Wert verkaufen und wärest wahrscheinlich immer unzufrieden.



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von KlarainWB Beitrag anzeigen

    Wieso wirkt sich das negativ auf meine WB aus? Vertraglich wird ein 20 Stunden Vertrag und 50% vereinbart. Ist es nicht egal, wie man diese Zeit aufteilt?

    Danke dir!
    Ich habe das so verstanden, daß Du pro forma einen 20h/w Vertrag hast, der AG aber nur 15h/w oder so Arbeitszeit erwartet, richtig?

    Die Ärztekammer läßt vor der FA-Prüfung sich routinemäßig Deinen Arbeitsvertrag vorlegen, ggf. sind die Arbeitszeiten noch im Zeugnis aufzuschlüsseln, und auf Deine Gehaltsabrechnung hat sie via Steuerbescheid auch mehr oder weniger Zugriff.
    Die KV ist zwar nicht die Ärztekammer, aber bisweilen sind die Wege kurz (und die Akteure identisch) und weiß, erst recht, bei demnächst verpflichtender TI, ganz genau, an welchen Zeiten Du in der Praxis warst und wann nicht.
    Und wer garantiert Dir, daß nicht schon Beschwerden über diesen AG vorliegen und dann genau hingesehen wird?
    Kurz gesagt: der Versuch, den Gehaltsverzicht durch arbeitsfreie Tage zu kompensieren (an denen ich auch keine Gutachten schreiben würde!!!), ohne daß das reduzierte Pensum im Arbeitsvertrag und damit in der WB-Zeit auffällig wird, kann, muß aber nicht funktionieren.
    Stundenweise eher gehen wird IMHO auf Dauer kaum funktionieren und würde ich daher nicht erwägen.

    Edit:
    bei längeren Krankheiten oder Schwangerschaften wird die WB-Dauer auch gnadenlos verlängert, ganz unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag stand.
    Und was mir gerade noch einfällt: je nach ÄK kann es sein, daß WB-Zeiten unter 50% gar nicht anerkannt werden, bitte bei der jeweiligen ÄK nachlesen. Nicht, daß dann der ganze Abschnitt nicht anerkannt wird.
    Geändert von tarumo (21.03.2019 um 12:21 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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