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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Flacharzt
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    jenseits von gut und böse
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    Für die Approbation braucht man aber kein polizeiliches, sondern ein amtliches Führungszeugnis, soweit ich weiß und da stehn auch Vorstrafen mit weniger als 90 TS drin.
    Wann da was verjährt und überhaupt, das weiß ich leider nicht.

    Aber schau mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=2693
    Geändert von milz (15.10.2004 um 15:07 Uhr)
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



  2. #7
    Puschel
    Guest
    ja man benötigt ein behördliches Führungszeugnis, in dem soweit ich weiß alles drinsteht und bei niedrigen strafen wie in diesem fall, wird es wenn ich ich nicht irre, nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht? Muss ich nach meinem Studium 5 Jahre warten, bis ich die Approbation beantragen kann?



  3. #8
    Avatar von Pünktchen
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    5.740
    @milz
    danke für die Erklärung

    You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need



  4. #9
    Diamanten Troll
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    Giessen
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    Schwierige Frage. Aber ohne jetzt schwarz malen zu wollen. Ich denke Gerade mit der Kiste könstest du Probleme bekommen. Im Zeugnis wird ja wahrscheinlich einfach nur Strafe X wegen Betruges stehen und nicht näher darauf Eingegangen werden, ob du versucht hast Alte Omis um ihre Rente zu bringen oder eben falsche Angaben bei der BaföG Bemessung gemacht hast. Ich weiß noch das un in der RD Ausbildung gesagt wurde, daß für den Öffentlichen Dienst gerade Vorstrafen in die Richtung Betrug und Diebstahl Hindernisse darstellen. Daher könnte ich mir vorstellen, daß das auch für die Approbation hinderlich sein kann. Ich kann mir aber auf der anderen Seite auch nicht vorstellen, daß eine geringe Vorstrafe das absolute aus bedeutet. Vielleicht gibts auch nur mehr Papierkram oder so? Aber das sind alles nur meine Überlegungen als Laie. Kann dir nur empfehlen dich wirklich mal bei der Zuständigen Verwaltungsbehörde zu erkundigen und auch nen Anwalt zu befragen. Am besten einen der sich in sowas auskennt. Ohne Werbung machen zu wollen würde ich da den Anwalt der mit Medi Learn zusammen arbeitet (komm gerade net auf den Namen) mal anschreiben.
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



  5. #10
    Senior Mitglied
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    PJ
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    97
    Hallo. Mal eine allgemeine Frage dazu überhaupt... Man braucht aber nicht schon für die Bewerbung ein Führungszeugnis, oder? Nur für die Approbation? Überlege das gerade, weil ich Bewerbungen schreiben will. Muss ich da jetzt so ein Zeugnis beantragen? Und wenn das der Fall sein sollte: Wo? Und was denn nun für eines? So ein amtliches oder behördliches? Kriegt man das als Privatperson überhaupt? Und wie lange dauert das, bis man das kriegt und was kostet der Spaß? Und man braucht nur eines für die Approbation oder noch eines für irgendwas anderes?
    Alles ja doch irgendwie kompliziert, oder?
    Danke und @ Puschel: Ich wünsche Dir nur das Allerbeste, dass das Problem irgendwie verjährt oder dass das bei der Approbation nichts ausmacht oder so. Ich mein, schließlich hast Du keine Körperverletzung begangen, womit man Dir anlasten könnte, Du wärst ein schlechte Arzt oder so?
    LG



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