Für die Approbation braucht man aber kein polizeiliches, sondern ein amtliches Führungszeugnis, soweit ich weiß und da stehn auch Vorstrafen mit weniger als 90 TS drin.
Wann da was verjährt und überhaupt, das weiß ich leider nicht.
Aber schau mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=2693