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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Kann mir jemand von euch weiterhelfen, was ich in der Zeit zwischen Studiumssabschluss (jetzt) und erster Stelle (mündliche Zusage, Antritt voraussichtlich 1.9.) machen soll?

    Muss ich mich arbeitssuchend melden?
    Wie komme ich an ne Krankenversicherung (war bisher privat studentisch selbst versichert)?
    Gibt es Stolpersteine auf die ich aufpassen muss?



    Ps.: Asta und Arbeitsamt konnten mir meine Fragen nicht beantworten, die Dame vom Arbeitsamt hat mich nur angemotzt, warum ich sie frage, ich hätte eh keine Ansprüche.



  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Also, ich hab mich NICHT arbeitssuchend gemeldet, denn ich habe genauso wie Du eine Stelle in Aussicht und suche ja keine.
    Du solltest das bloß mit der Krankenkasse klären, informier Dich über die Beitragshöhen und frag mal bei einer an (ich hab mich für Techniker entschieden).
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #3
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    In eine gesetzliche Krankenversicherung komme ich (da bisher privat versichert) erst rein, wenn ich eine Arbeitsstelle antrete. Nach endlosen Telefonaten (Tip für alle Leidensgenossen - wenn die eine Arbeitsagentur patzig ist oder nichts weiss - ruft einfach mal in der Nachbarstadt an) stellt sich die Situation folgendermaßen da:

    Da ich mich noch rückgemeldet hatte zum SS05 bin ich solange ich mich nicht exmatrikuliere noch bis 30.09. Student.

    Wenn ich mich exmatrikuliere, muss ich mich arbeitssuchend melden, weil sonst eine zeitliche Lücke in der Rentenversicherung entsteht.

    Dann muss ich aber die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung (aktuell zahle ich STudententarif) zahlen.

    Also bleibe ich immatrikuliert bis Antritt der Stelle.


    So das waren die dringensten Dinge - über weitere Tips würde ich mich freuen.



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Na, also die zeitliche Lücke in der Rentenversicherung macht den Kohl nicht gerade fett, da Du Dich ja wohl auch von der BfA befreien läßt und in die Ärzteversorgung eintrittst...

    Mündliche Zusage bedeutet, daß Du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, oder? Das solltest Du so bald wie möglich...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #5
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    Das ist anscheinend üblich, dass das bei den Krankenhausverwaltungen eine Zeitlang dauert, bis die die Verträge raushaben - die Chefs müssen das irgendwie noch beantragen und so



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