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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32236
    Gold Mitglied
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    Neuer PJler auf der Station.Erste Frage,ob er auch AbschlussGespräche mit den Patienten alleine führen darf :fjalla:



  2. #32237
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ne, bei einmalig so einem Wert würde ich auch erst einmal nachkontrollieren. Und wenn es dann weiter nicht nachvollziehbar auffällig ist, dann weitere Diagnostik.

    Wir haben eher die, die schon verbeamtet oder angestellt sind und dann im Dienst irgendwie in Richtung Alkohol auffällig werden. Aber da red ich mir auch den Mund fusselig was die GGT und das CDT angeht.

    Ja, Verbeamtung ist ein anderes Problem, da würden wir bei ner 100er GGT auch ne Abklärung fordern. Kommt da z.B. raus, dass alles ausgeschlossen ist und wohl ein Meulgengracht vorliegt (wobei da eher das Bili hoch ist, weniger die GGT), ist es kein genereller Ausschluss.

    Die Wahrscheinlichkeit einer AU in den nächsten Monaten darfst bei Angestellten im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nur sehr begrenzt untersuchen. Es geht drum, ob der Proband in der Lage ist den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei einigen Funktionen gibt es eine Eingnungsuntersuchung mit spezifischen Kriterien und nur dann ist auch eine Laborkontrolle erlaubt. Bei unseren Angestellten wird z.B. kein Labor abgenommen, nur Hörtest, Sehtest, Blutdruck, Anamnese und körperliche Untersuchung- ich frotzel immer ein bisschen, dass jemand der meine Aufforderung mir in´s Arztzimmer zu folgen versteht und die Strecke ohne wesentliche Probleme bewältigt eigentlich schon geeignet ist.
    Bei Beamten sieht das natürlich anders aus.
    Für Kraftfahrer etc. gibt es halt gesonderte Kriterien.

    Wäre man böse, könnte man sogar die Leberwertkontrolle bei einem Arzt im Rahmen der Eignungsuntersuchung anzweifeln. Wie gesagt- dann sollte man auch so konsequent sein, das CDT zu bestimmen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #32238
    Premium Mitglied
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    PJ III/III
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    177
    und ich dachte bisher, der betriebsarzt sei dazu da, mich und meine gesundheit und interessen gegenüber dem arbeitgeber zu schützen und zu vertreten, z.b. arbeitsschutz, schichtdienst, mutterschutz etc.
    dass der verhindern kann, dass man eingestellt wird, aus firmenpolitischen interessen, höre ich so zum ersten mal. Unterliegt doch der schweigepflicht?!



  4. #32239
    Diamanten Mitglied
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    22.08.2017
    Beiträge
    1.464
    "Gegen Einstellung bestehen gesundheitliche Bedenken" gibt der an und fertig. Schweigepflicht über Diagnosen ja, aber Ja/nein kann er weitergeben.

    Was ich so gehört habe, sind Arbeitsmediziner/ BÄ eh sehr Labor gläubig. Ein Laborarzt hat mal erzählt, dass einer ein Gutachten anfordern wollte wegen Erys im U-Stix, die aber völlig normal seien.
    Gibt mir ein Gefühl von wenig Ahnung der Statistik auf der Seite der Arbeitsmediziner.



  5. #32240
    small but dangerous
    Registriert seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.171
    Ich war erst vor kurzer Zeit beim Betriebsarzt und hatte das Gefühl, dass der Kollege niemals einen Hörsaal von innen gesehen hat, geschweige denn ein Fachbuch. Etwas gruselig war das schon.



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