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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32231
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ist es möglich, dass du ne Fettleber hast (Übergewicht?) und die Feiertage deine Leber dann zusätzlich etwas geärgert haben?
    Möglich- habe in den letzten Monaten durch eine Ernährungs- und Sportumstellung einige Kilos verloren (davor etwa 3 Jahre übergewichtig, BMI ~26/27, schlechte Ernährung v.a.), aktuell bin ich bei einem BMI um die 25. Im Dezember jedoch habe ich schon ziemlich lecker gegessen und auch mal was getrunken- dass sich sowas dann so beim BA niederschlägt, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Und ehrlicherweise hätte ich erwartet, dass man beim BA nur bei sehr ernsten Befunden wie einer Leukämie durchfällt...

    Euch anderen auch großen Dank für eure Antworten. Ich muss gestehen, dass ich heute schon ziemlich niedergeschlagen war, da ich sehr gerne in diese Klinik möchte und ich auch schon alles vorbereitet habe dafür.
    Ich probier mal nächste Woche eine BE beim Hausarzt inkl. CDT. Vllt ist der BA dann zufrieden. Wenn das nicht klappt, dann werde ich den Chef deswegen dann doch kontaktieren, auch wenn ich es nicht angenehm finde.



  2. #32232
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    GGT ist a) nicht leberspezifisch und b) von isolierter GGT auf C2 Konsum zu schließen ist fachlich nicht haltbar. Die GGT ist bei oxidativem Stress vieler Art schnell erhöht, scheint evtl. auch Surrogatparameter für cardiovasculäres Risiko zu sein...
    In Summe lehnt sich der BA hier seeehr weit aus dem Fenster.
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



  3. #32233
    Diamanten Mitglied
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    Man hat auch den Recht beim Arbeitgeber um einen anderen Betriebsarzt bitten. Klar, für kleinere Häuser mit nur einem BA ist es sehr aufwendig aber vielleicht dann mal Versuchen. Sonst stellt der BA die Berufsfähigkeit fest und sorgt für die Gesundheit der Mitarbeitet, und soll nicht die Bewerberauswahl mitgestalten. Klar, die Emfehlung die GgT mal abzuklären, macht Sinn auch wenn unserer Labor regelmäßig gGt Werte um die 100 misst, die dann in Nachkontrollen nicht mehr nachzuvollziehen sind. Alleine davon auf Arbeitsunfähigkeit durch Alkoholismus zu schließen ist auf jedem Fall zu weit.

    Ich frage mich auch aktuell, auch wenn man jetzt laborchemisch noch eine erhöhtes MCV z.B gesehen hätte - klar, weist es auf evtl. erhöhtes Alkoholgebrauch hin, aber mich wundert ob der BA dann überhaupt immer noch das Recht hat zu sagen, dass man nicht arbeitsfähig sei (sagen wir mal ohne Koordinatonsstörungen, Gedächtnisstörungen usw)



  4. #32234
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Leberwerte und CDT sind bei uns auch ein Dauerthema- das ist aber die Folge eines V.a. C2-Abusus bzw. im Rahmen der Abklärung eines Verdachtes.
    Bei Euch geht es aber im Zweifel auch um die Verbeamtung auf Lebenszeit, oder?
    Da kenne ich das auch, dass da ggf. eine ggt-Erhöhung ein Hindernis ist. Seinerzeit ist ein guter Freund fast 2 (!) Jahre lang nicht verbeamtet worden, obwohl er sicher nachweisen konnte, dass er keinen Alkohol trinkt und die Leberwerte aufgrund eines Meulengrachts erhöht sind.

    Die Erhöhung gehört abgeklärt. Erster Schritt wäre zeitnah eine Kontrolle. Und wenn sich der Befund bestätigt halt das übliche: Sono, Serologie, weitere Laborwerte incl. CDT.
    Was ist denn mit einer Zweitmeinung. Wäre ja nicht das erste Labor, wo EIN Wert mal aus der Reihe tanzt.
    Du kannst natürlich nächste Woche nochmal zum BA stiefeln und dort nochmal stechen lassen (wobei ich das mittlerweile bei meiner verweiger und das Blut schon fertig in den Monovetten serviere).
    Oder Du gehst halt parallel zum HA und sprichst mit dem mal über die Probleme. Dann kann der ja auch noch mal Blut abnehmen und alles bestimmen. Und ggf. auch mal Diagnostik / Therapie machen.
    I'm a very stable genius!



  5. #32235
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen

    Ich frage mich auch aktuell, auch wenn man jetzt laborchemisch noch eine erhöhtes MCV z.B gesehen hätte - klar, weist es auf evtl. erhöhtes Alkoholgebrauch hin, aber mich wundert ob der BA dann überhaupt immer noch das Recht hat zu sagen, dass man nicht arbeitsfähig sei (sagen wir mal ohne Koordinatonsstörungen, Gedächtnisstörungen usw)
    Darum geht es eher nicht, sondern, die Wahrscheinlichkeit einer AU für die nächsten Monate gering zu halten (neben der gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit und die Nichtgefährdung der eigenen Person und anderer durch Ausführung der Tätigkeit).



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