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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #33456
    Diamanten Mitglied
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    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
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    Ja, sicher. Aber was ist z.B. wenn ein Patient durch eine falsche "Übersetzung" einen Schaden erleidet? Z.B. weil er irgendetwas nicht macht, was er machen hätte sollen, oder umgekehrt, weil es im ursprünglichen Arztbrief erwähnt wurde, aber vielleicht falsch "übersetzt" oder vergessen wurde? (Ich denke da spontan z.B. an Verhaltensregeln nach orthopädischen und unfallchirurgischen Operationen oder an Tertiärprävention in der Inneren Medizin.) Dann hat neben dem Patienten auch der Student ein großes Problem, und der Betreiber vielleicht auch.

    Deshalb habe ich mich schon vor einiger Zeit, als ich zum ersten Mal von dieser Initiative gehört habe, gefragt, wie das wohl geregelt ist, ob das rechtlich geprüft wurde, usw. (Aber es dann nicht weiter verfolgt.)



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  2. #33457
    Vögelchen
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    21.05.2014
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    Freiburg
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    385
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Wieso? Die übersetzen doch nur Arztbriefe, oder?
    Eben. Und es wird strikt darauf geachtet, dass man keinerlei Interpretation oder Empfehlung gibt.

    Es gibt auch immer die Möglichkeit, das von approbierten Ärzten supervidieren zu lassen und Fachfragen an Fachärzte zu stellen.



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  3. #33458
    Spezialeinheit! Avatar von konstantin
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    finito
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    Ich weiß ja nicht... Ich hab bei fachfremden Briefen durchaus auch mal Probleme, nachzuvollziehen, was da eigentlich mit meinem Patienten genau gemacht wurde und was er da eigentlich hat.

    Es kommt auch durchaus mal vor, dass mir Patienten solche älteren Briefe zeigen und explizit fragen, ob ich ihnen erklären könnte, was dort steht. Klar, einen Versuch ist es wert, aber wenn ich schon sehe, dass der Brief aus einer mir völlig fachfremden Klinik kommt, mit irgendeiner Diagnose, mit der ich dann ja naturgemäß nicht allzu firm bin, und dann soll ich zum Beispiel noch die Prognose des Stadiums abschätzen oder Äußerungen zur empfohlenen Therapie machen...?

    Ein paar Fachtermini ins Patientendeutsch übersetzen ist ja nicht das Problem, aber letztlich würde ich mich als fachfremder Kollege tunlichst davor hüten, zu viel zu einem Thema zu sagen, von dem man offiziell keine Ahnung hat. Und genau darum geht's ja dem Patienten. Der will eben nicht die TNM-Klassifikation von Dir übersetzt und erklärt bekommen, sondern im Zweifel 'ne klare Aussage zu seiner Prognose...
    All work and no play makes Jack a dull boy.



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  4. #33459
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Wie gesagt: Meines Wissens wird NUR übersetzt und nicht interpretiert. Und Verhaltensanweisungen werden im Brief ja in der Regel in normalem Deutsch formuliert.
    Vermutlich wird den Fragenden zudem empfohlen, sich mit Fragen an ihren Arzt zu wenden...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #33460
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    So aus Notarztsicht, wäre es für mich hilfreich, wenn die Patienten 1. ihre Briefe zu Hause hätten und 2. klar drin stehen würde, was sache ist.
    Lieber eine stichpunktartige Aufzählung (z.B. über das weitere Procedere) als eine wohlformulierte Textwand mit irgendwelchen Schachtelsätzen.
    Von der Prognose habe ich nämlich nicht unbedingt DIE Ahnung und ich wüsste auch gerne, was mit dem Patienten besprochen wurde (gerade wenn es Wahlmöglichkeiten gibt).

    Wenn mir in meinen eigenen Briefen ein Fachausdruck wichtig ist (z.B. wenn ich dem Patienten geraten habe, damit zum Haus- oder Facharzt zu gehen), schreib ich wichtige Fachwörter nochmal in Klammern mit der deutschen Übersetzung.
    Das ist übrigens auch bei Briefen sinnvoll, die mal bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht landen. Da brauchts den Fachterminus aber auch die Übersetzung, weil den Text halt med. Laien lesen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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