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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32246
    straight outta hell
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    Verrückt

    Da kann mich ja über unsere BA gar nicht mehr beschweren. Die war zwar schwer nervös und unkoodiniert und wirkte müsste sie gerade in Gegenwart von 4 Prüfern einen Stex-Patienten untersuchen aber fachlich konnte man ihr echt nix vorwerfen. Und nett ist sie auch.



  2. #32247
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich fand unsere auch nett. Dieses Jahr gibt es aber einen Wechsel, bin gespannt Der aus der Klinik damals war auch... speziell...



  3. #32248
    gamo lefuzi nibe
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Mir hat der BA der Uni auf die Frage ob man den TSH mit bestimmen könnte versucht zu erzählen der TSH würde im Tagesverlauf sehr stark schwanken, deswegen könne man das um 14 Uhr nicht machen.

    War für mich auch neu.
    Das ist allerdings korrekt, da gibts Studien zu. Das TSH unterliegt einem circadianen Rhythmus und gehört morgens bestimmt. Werte, die um 14 Uhr gemessen werden, fallen zu niedrig aus.

    Ansonsten kann ich noch folgende BA-Anekdote erzählen: Der Uni-BA wollte mir das KPP verbieten, weil ich gestillt habe.



  4. #32249
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Wenn man sich die Teilnehmer der Betriebsarztkurse anschaut, dann ist das schon extrem durchwachsen.

    Der BA soll dir das Ergebnis geben- irgendein Ergebnis MUSS es ja geben. Und dann bei DESSEN! Vorgesetzten Einspruch einlegen (vorher mal mitm Hausarzt sprechen und ggf. dessen Einschätzung mit einreichen), dass das Urteil medizinisch nicht fundiert ist.

    Bei betriebsärztlichen Untersuchungen muss man ganz genau zwischen Eignungsuntersuchungen und betriebsmedizinsichen Vorsorgeuntersuchungen unterscheiden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #32250
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen

    Der BA soll dir das Ergebnis geben- irgendein Ergebnis MUSS es ja geben. Und dann bei DESSEN! Vorgesetzten Einspruch einlegen (vorher mal mitm Hausarzt sprechen und ggf. dessen Einschätzung mit einreichen), dass das Urteil medizinisch nicht fundiert ist.
    So wie ich es verstanden habe, wird das Urteil direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet und mir dann zugeschickt. Ich habe jetzt gerade einen Aufschub für eine neue GGT Kontrolle. Wahrscheinlich wäre es dann schon zu spät für den Einspruch, wenn das negative Votum an den Arbeitgeber weitergeht, oder irre ich mich da?

    Tja, da habe ich mich leider derbe verspekuliert mit der schriftlichen Zusage der Klinik, eine Wohnung in der anderen Stadt habe ich auch schon. Aber leider ist das kaum möglich bei einigen Städten, dort kurz vor Arbeitsbeginn erst was zu suchen. BA musste max 1 Monat vor Arbeitsbeginn sein. Ich ärgere mich da gerade massive über meine eigene Doofheit.



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