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Zitat von
abcd
@ Muriel
In BAden-Württemberg verstehe ich das so, dass man den 5 Jahreszeitraum wegen z.B Elternzeit auf Antrag verlängern kann. Die Punkte, die in dieser Zeit erworben werden fallen also in dieser Kammer nicht weg.
Das tun sie hier auch nicht. Mein "Problem" : Punkte fristgerecht voll, ohne Antrag meinerseits wurden die 5 Jahre auf 6 gestreckt, weil meine vertragsärztliche Zulassung entsprechend durch die Elternzeit ruhte, daher 20 Monate (sonst nur acht) vor Fristende fertig. Die kommenden 20 Monate kann ich entweder die Füße hochlegen (Schwachsinn) oder aber Punkte sammeln, die ich nicht brauche und die ich auch nicht auf einen nächsten Fünfjahreszeitraum anrechnen kann, was wiederum in anderen Ärztekammern möglich wäre. Und genau das finde ich eben bescheuert. Ich habe an die KV nun geschrieben mit der Bitte, das Jahr Verlängerung zu streichen eben auch mit dem Hinweis auf die Verfahrensweise in anderen Bundesländern.