teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 12
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    endlich fertig! Avatar von lala
    Registriert seit
    25.03.2002
    Beiträge
    1.338
    Huhu,

    weiß jemand wie lange man sich eigentlich zurückmelden darf? Ich habe ja mit dem 3. SteX das Studium eigentlich beendet, aber das Weiter-Eingeschrieben-Sein hat ja auch so seine Vorteile (allein schon wegen des Semestertickets!!). Gibt es da eine Regel? Darf ich mich als AiP weiter zurückmelden (theoretisch jahrelang?).

    Warte auf Eure Tips,

    doclala



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    06.07.2002
    Beiträge
    20
    Hab ich auch schon mal drueber nachgedacht.
    Ich glaube aber, dass man irgendwann "zwangsexmatrikuliert" wird, wenn man einen Abschluss hat. Zumindest hat mir das mal jemand erzaehlt.
    Wuerde mich aber auch mal interessieren, wie das genau geregelt ist.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.04.2002
    Beiträge
    32
    Nun, durch die Einführung der Studiengebühren dürfte sich diese Frage ja von selber erledigen. Denn hierdurch lohnt es sich nicht mehr noch jahrelang eingeschrieben zu sein, nur um das Semesterticket zu erhalten.
    Ehrlich gesagt ist dieses auch der einzige Grund der Semestergebühren rechtfertigt. Es gibt genug bzw. zu viele Leute, die nur noch proforma eingeschrieben sind.
    Plumbum



  4. #4
    endlich fertig! Avatar von lala
    Registriert seit
    25.03.2002
    Beiträge
    1.338
    Hallo Plumbum!

    Wieso? Die Studiengebühren haben sich z.Z. NICHT erhöht. Ich kann mich jetzt (bis 31.8.)für nächstes Semester zurückmelden (und das genau überlege ich ja gerade) und für 110 Euro 6 Monate im VRR fahren, das ist doch wohl super-billig?!
    Klar, wenn sie höher würden,...
    Zweitstudium soll ja gebührenmäßig erhöht werden, weiß da jemand was genaues?



  5. #5
    mach mit: Avatar von xxxxmr
    Registriert seit
    08.11.2001
    Ort
    Assistent innem kleinen Haus
    Beiträge
    216
    Hi !
    Soweit ich weiß mußt Du sosohl bei der Uni als auch beim Arbeitgeber unterschreiben, daß Du keine Nebenbeschäftigung etc. hast. Auch wenns vielleicht nicht gleich auffällt: Wenns rauskommt wirds glaub ich teuer, weil Du dann einen Haufen Kohle zurückzahlen mußt. Ruf doch einfach mal (wie wär´s als "Martin Müller") beim Studi-Sekr. an und frag ganz naiv nach !
    Vergiß´nich das Ergebnis hier zu veröffentlichen !
    Gruß
    Jens
    Unterstützt die Aktion:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!!



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook