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  1. #15571
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    Die Frage bezieht sich eher auf Hochschulstart und AntOn, als das Studium, allerdings trotzdem hierhin (glaube ich). Undzwar: Das unterschriebene Antragsformular soll direkt an Hochschulstart geschickt werden, genauso wie eine Kopie des Abiturzeugnisses. Da ich das Zeugnis allerdings erst im Juli erhalte, folgende Frage: Soll ich direkt den unterschriebenen Antrag dorthin schicken, und dann das Abizeugnis erst im Juli? Oder ruhig beides zusammen im Juli?
    Habe nicht ganz entdeckt, ob es für den unterschriebenen Antrag auch eine Frist gibt, um den Antrag gültig zu machen



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  2. #15572
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    Ich habe mal eine Frage zu der Rangordnung:
    Ich habe jetzt mein Abi mit 1.1 bestanden. Somit könnte ich doch Münster in Betracht ziehen. Daher komme ich nun auf folgende Ordnung:
    1. Münster
    2. Bochum
    3. Homburg

    Eigentlich möchte ich gerne nach Bochum, aber Münster ist auch ne super Uni für Medizin und vor allem bedeutend schöner als die andern beiden. Wenn ich nun im AdH mitmache an der Uni Münster und eine Aböehnung bekommen sollte, kann das sein, dass dann schon alle Plätze in Bochum belegt sind? Dann muss ich doch Bochum auf 1. OP setzen, damit ich dort noch einen Platz bekomme, oder? Weil wenn ich jetzt das Risiko eingehe mich auch für Münster zu bewerben, dann habe ich Angst, dass in Bochum dann schon alles belegt ist falls ich in Münster abgelehnt werden sollte.



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  3. #15573
    straight outta hell
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    Ich zitiere jetzt einfach mal diesen ziemlich ausführlichen Beitrag von Migole, welcher eine Seite (!!) vorher gepostet wurden und sich mit genau dieser (!!!) Fragestellung beschäftigt und eben diese beantwortet. Was dir aufgefallen wäre, wenn du einfach nur mal eine Seite gelesen hättest.
    Und komm mir dabei schon ein bisschen verarscht vor, auch im Bezug auf die Diskussion der letzten Tage zum Thema Selbständige Informationsbeschaffung...

    Zitat Zitat von Migole Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nein keine Sorge! Deine Chancen verändern sich im AdH nicht durch deine Prioriät. Sofern die Uni zulässt, dass man sie an jede Priorität setzt hat man auch auf jeder Prio die gleichen Chancen. Das ganze läuft so ab, dass die Unis Info darüber bekommen, wer sich alles als "zulässiger Bewerber" bei ihnen bewirbt und erstellen dadurch eine Rangliste. Die werden dann als "Zulassungsangebot liegt vor" gespeichert. Wenn die Listen schon zur Runde des 1. Adh vorliegen (also Anfang September) kann zu diesem Zeitpunkt also schon gesagt werden an welchen Unis du dann schon die Zulassungsmöglichkeit hättest. Wenn du einen netten Mitarbeiter bei HSS erwischst teilen sie dir das auch schon mit (also zB "Für Sie liegt ein Angebot für die Prioritäten 3 und 5 vor").

    Jetzt wird also erstmal geschaut bei wem eine Zulassung an erster Stelle möglich ist. Die bekommen jetzt schon eine Zusage. Denn Plätze, die hier nicht angenommen werden, werden dann in der 2. Stufe des Adh vergeben. Die späteren Zusagen haben hier also den Sinn, dass für dich die Möglichkeit maximiert wird deine höchste OP zu bekommen. In der 2. Stufe wird jetzt noch mal geprüft und eventuell ergibt sich jetzt für das Beispiel von oben auch die Möglichkeit an OP2 zu kommen, wenn dort genug Leute ihre OP1 nicht annehmen. Hätte sich für diesen Bewerber jetzt also an OP1 kein Platz ergeben würde er jetzt, im Gegensatz zu vorher, eine höhere OP erhalten.

    Ausnahmen bilden die Unis, die im September noch Auswahlverfahren laufen lassen (zB Essen). Hier steht die gesamte Liste sowieso erst im 2. AdH zur Verfügung.

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt?

    Edt: Die Unis erfahren übrigens auch gar nicht, wer sie an welche OP gesetzt hat. Die bekommen einfach eine Liste aller Bewerber und sortieren die entsprechend. Den Rest macht dann HSS.



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  4. #15574
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    Zitat Zitat von Hannah-lea Beitrag anzeigen
    Soll ich direkt den unterschriebenen Antrag dorthin schicken, und dann das Abizeugnis erst im Juli? Oder ruhig beides zusammen im Juli?
    Habe nicht ganz entdeckt, ob es für den unterschriebenen Antrag auch eine Frist gibt, um den Antrag gültig zu machen
    Für Neu-Abiturienten ist die Frist für den vollständigen Antrag am 15. Juli (ich weiß gerade nicht aus dem Kopf ob es auch eine Nachreichfrist wie bei Alt-Abiturienten gibt) . Du kannst also ruhig beides zusammen schicken



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  5. #15575
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Ich zitiere jetzt einfach mal diesen ziemlich ausführlichen Beitrag von Migole, welcher eine Seite (!!) vorher gepostet wurden und sich mit genau dieser (!!!) Fragestellung beschäftigt und eben diese beantwortet. Was dir aufgefallen wäre, wenn du einfach nur mal eine Seite gelesen hättest.
    Und komm mir dabei schon ein bisschen verarscht vor, auch im Bezug auf die Diskussion der letzten Tage zum Thema Selbständige Informationsbeschaffung...
    Genau meine Gedanken



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