Das mit dem NA macht Sinn. Bei mir dauerts ja noch etwas bis zur Aprobation und in sofern kann ich mich in diese Situation noch nicht richtig rein denken und muss aus meinen bisherigen Erfahrungen im nichtärztl. RD berichten.
Hab gerade mit einem Jura Studenten gesprochen, der kurz vorm Examen steht. Er meint es gäbe eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder jemand stellt Strafanzeige wg. unterlass. Hilfeleistung oder Anghörige strengen einen Zivilprozess wg. Verstoß gegen lege artis an.Zitat von Sebastian1
Wobei dann wohl die Staatsanwaltschaft von sich aus wg. unterlassener Hilfeleistung aufnimmt.
Allerdings passt unterl. HL hier nicht und in sofern wird sofort danach entweder in Richtung "Totschlag" (bei vorhandensein gew. Kriterien auch "Mord" wobei man hier wohl kaum davon sprechen kann - dennoch wird das geklärt) oder "Fahrlässige Tötung durch Unterlassen" ermittelt.