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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    sagt mal die Aussage aus der zvs-info : "man kann pro Studiengang nur einmal am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen", ist die so zu verstehen das man einmal in seinem Leben als Studienplatzsuchender in Medizin dran teilnehmen kann und dann nie, nie wieder ?

    Tschüß!



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Kaum. Das ist eher pro Semester bezogen und soll verhindern, daß Du Dich sechsmal für Medizin bewirbst und jedesmal mit ner anderen Uni als Wunschort. Das gäb ja das totale Chaos!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    tut mir leid dich enttäuschen zu müssen! die chance hast du pro studiengang nur einmal im leben! schau dir das mal im zvs heft an. Seite 36
    ich hab meine chance ja auch vergeigt....



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  4. #4
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Und was ist mit Leuten, die sich drei-, vier- und fünfmal bewerben ehe sie einen Studienplatz kriegen?
    Wenn man sich nur einmal im leben bewerben dürfte, dann wäre man ja doof, wenn man das mit einem grenzwertigen Schnitt direkt nach dem Abi tun würde, sondern würde erstmal 4 Jahre warten ehe man sich bewirbt, wenn man nur eine Chance hätte!
    kann ich mir nicht vorstellen, daß die ZVS auf diese Weise die Wartesemesterei fördern wollte.



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  5. #5
    Senior Mitglied
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    Hi,
    du kannst das Hochschulverfahren pro Studiengang einmal benutzen. Das bedeutet das nächste Mal, wenn du dich für den selben STudiengang bewirbst, geht es nicht mehr. Deine Chancen dann genommen zu werden werden kleiner, da die ZVS meistens einen hoheren Schnitt hat als die Hochschulen, so dass man nur über Wartesemester eine wirkliche Chance noch hat.

    Wünsche dir trotzdem noch viel Glück
    Mareike



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