Aufgeschreckt durch die andauernde Diskussion um die Verträglichkeit von Amalgamfüllungen entschloss sich ein Patient, die Plomben aus Amalgam durch Goldinlays ersetzen zu lassen. Vor Behandlungsbeginn wurde er nach Erkrankungen und Allergien befragt, was er verneinte. Ein Aufklärungsgespräch über die Risiken der Behandlung fand nicht statt. Die Goldinlays enthielten einen Goldanteil zwischen 51 und 57 Prozent und bestanden im übrigen aus anderen Stoffen wie Silber, Kupfer und Palladium.
Kaum waren sie eingesetzt, plagten den Patienten Schluckbeschwerden, als deren Ursache eine Palladium-Allergie festgestellt wurde. [.....]
Daraufhin ließ der geplagte Mann von einem anderen Arzt die Goldinlays entfernen und durch hochwertige Gold-Platin-Inlays ersetzen.[...]
Das Landgericht Kiel entschied, dass der Patient dem ersten Zahnarzt nicht das volle Honorar schuldet, sondern die Kosten für die zweite Behandlung davon abziehen kann (10 S 68/98).
[....] In Bezug auf das beigemischte Palladium seien bereits einige Einzelfälle krankhafter allergischer Reaktionen bekannt geworden. Dass der Patient im Anmeldebogen nach möglichen Allergien und Besonderheiten gefragt worden sei, ersetze nicht das Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient.
Urteil des Landgerichts Kiel vom 3. Dezember 1998 - 10 S 68/98