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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi!

    Ich hätte da mal ne Frage zu den Urlaubstagen (nicht Studientage!), falls es irgendwo anders schon diskutiert worden ist tut's mit leid, ich hab's nicht gefunden.

    Und zwar habe ich das zweite Tertial bis zum 23.09. (Di) anstatt bis zum 28. unterschrieben bekommen. Seh ich das richtig daß ich das Wochenende hier nicht mitzählen muß? Also daß ich bis zu diesem Zeitpunkt 3 Urlaubstage (Mi, Do, Fr) genommen habe?
    Das würde bedeuten, daß mir noch 17 Uraubstage übrig blieben. Wenn ich jetzt vom 18.01 also dem Ende des 3. Tertials zurückrechne, muß ich dann die Weihnachtsfeiertage und den 1. Januar mitzählen? Oder würde es reichen, wenn ich mir das Tertial bis zum 21.12. aufschreiben ließe?
    Diese ganze Rechnerei macht mich kirre, aber ich hab Angst daß das LPA nachher ankommt mit 'da fehlen 2 Tage, tut uns leid Sie bekommen keine Zulassung zum Staatsexamen'



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  2. #2
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    ich seh grad der 21.12. ist ein Sonntag, also würde vielleicht sogar der 19. reichen?



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Das musst du mit deinem LPA klären.

    Ich würde denen einfach eine freundliche Email schreiben mit welche Zeiten dir bisher bescheinigt wurden und wie das bei ihnen gehandhabt wird.

    Oder anrufen... zu mindestens in BW beißt das LPA nicht.



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  4. #4
    Handwerks-Azubi
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    Bei uns ist es so, dass die Tertialbescheinigung trotzdem für das gesamte Tertial ausgestellt wird und nur die Fehltage eingetragen werden. Ich habe 5 Fehltage genommen und bin am 19.12. fertig, weil in unserem Haus der 24.12. und der 31.12 keine regulären Arbeitstage sind und nur die Diensthabenden da sind.
    In der Bescheinigung steht dann aber: Tertialbescheinigung vom 29.09.2008 bis 18.01.2009, Fehltage vom 22.12.2008 bis 18.01.2009 / 15 Arbeitstage



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  5. #5
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    Ja, würde ich in Deutschland auch so machen, aber sowohl das 2. als auch das 3. Tertial hab ich im Ausland gemacht und denen unsere komischen Regelungen nahezubringen ist nicht so einfach



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