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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Ich krieg sie alle rein!! Avatar von Viggo-King
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    Da wo mann kein Hochdeutsch kann
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    Weiss jemand von euch den Ablauf der Promotion, wenn die D-Arbeit fertig ist, bereits bewertet und in der Auslage war, das Staatsexamen aber noch fehlt? Mein Kenntnisstand ist der, dass nach bestandenem Staatsexamen das Zeugnis beim Prüfungsamt eingereicht werden muss und dann erst die Aufforderung zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare erteilt wird.
    Bin jetzt etwas irritiert, da ich bei meinem Kommilitonen, der bereits erfolgreich das Staatsexamen bestanden hat, im Antrag auf Ausstellung der Approbation die Möglichkeit gesehen habe, die Promotionsurkunde mit einzureichen und die Approbation somit auf Dr. med. xy ausztellen zu lassen. Wie aber soll das gehen, wenn die Promotionsurkunde erst NACH Einreichen der Approbation ausgestellt wird??



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  2. #2
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    11.832
    Das geht z.B., wenn Du schon in einem anderen Fach approbiert bist, z.B. Zahnmedizin. Oder auch einfach, wenn Du nicht direkt die Approbation beantragst. Dazu zwingt Dich ja keiner und wenn Du approbiert bist, musst Du Dich binnen eines Monats bei der Ärztekammer anmelden und Beitrag zahlen. Also kann es sinnvoll sein, die Approbation nicht direkt zu beantragen, wenn Du nicht direkt arbeiten willst.

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  3. #3
    Ich krieg sie alle rein!! Avatar von Viggo-King
    Mitglied seit
    22.06.2007
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    Da wo mann kein Hochdeutsch kann
    Semester:
    Auch Chirurgen können intubieren!!
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    Zitat Zitat von McBeal
    Das geht z.B., wenn Du schon in einem anderen Fach approbiert bist, z.B. Zahnmedizin. Oder auch einfach, wenn Du nicht direkt die Approbation beantragst. Dazu zwingt Dich ja keiner und wenn Du approbiert bist, musst Du Dich binnen eines Monats bei der Ärztekammer anmelden und Beitrag zahlen. Also kann es sinnvoll sein, die Approbation nicht direkt zu beantragen, wenn Du nicht direkt arbeiten willst.

    LG,
    Ally
    Alles klärle. Dankeschön für die schnelle Antwort.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
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    Zitat Zitat von Viggo-King
    Bin jetzt etwas irritiert, da ich bei meinem Kommilitonen, der bereits erfolgreich das Staatsexamen bestanden hat, im Antrag auf Ausstellung der Approbation die Möglichkeit gesehen habe, die Promotionsurkunde mit einzureichen und die Approbation somit auf Dr. med. xy ausztellen zu lassen. Wie aber soll das gehen, wenn die Promotionsurkunde erst NACH Einreichen der Approbation ausgestellt wird??
    Da bringst du was durcheinander. Approbation und Promotion sind unabhängig voneinander. Du kannst die Approbation ohne Promotion bekommen und umgekehrt. Was nicht geht, ist Approbation oder Promotion ohne Zeugnis über die ÄP.

    Gruß,
    SuperSonic



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