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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Hallo nochmal,

    danke für die Antwort. Ich meinte das ganze aber eher versicherungstechnisch. Kann ich dann bis Ende des Semesters noch meinem Studentenjob (ca 600-700€/Monat) mit den gleichen Konditionen nachgehen? Oder muss ich dann irgendwo mehr Versicherung (KV + RV) bezahlen? Gibt es irgendeinen Unterschied hinsichtlich der Versicherung, ob ich nur die Prüfung bestanden habe (aber noch keine Approbation (beantragt) habe) oder schon die Approbation in den Händen halte?

    Lieben Gruß
    Kathi



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  2. #7
    Arbeitstier
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    Zitat Zitat von Kathi.86 Beitrag anzeigen
    Hallo nochmal,

    danke für die Antwort. Ich meinte das ganze aber eher versicherungstechnisch. Kann ich dann bis Ende des Semesters noch meinem Studentenjob (ca 600-700€/Monat) mit den gleichen Konditionen nachgehen? Oder muss ich dann irgendwo mehr Versicherung (KV + RV) bezahlen? Gibt es irgendeinen Unterschied hinsichtlich der Versicherung, ob ich nur die Prüfung bestanden habe (aber noch keine Approbation (beantragt) habe) oder schon die Approbation in den Händen halte?

    Lieben Gruß
    Kathi
    Du kannst bei Deiner Versicherung (KV) ja nur einen Studentenstatus haben, wenn Du noch Student bist. Mit Abschluss des Examens wird die Uni dich aber automatisch (spätestens zum Semesterende exmatrikulieren). Da ist es egal, ob Du die Approbation beantragt hast oder nicht. Da zählt alleine die abgeschlossene mündliche und schrifltiche Prüfungsleistung.
    Du kannst in gewissen Umständen weiter als Student eingeschrieben bleiben, wenn Du ein sog. Promotionssemester anhängst oder ein neues zweites Studium anfängst. Aber sonst endet leider Deine Zeit als Student mit dem Ende des Sommersemesters im September. Du bist aber bei Einreichung der Approbation nicht verpflichtet dich automatisch sofort zu exmatrikulieren.
    Aus meiner eigenen Uni kenne ich das, dass das Studierendensekretariat einigen Studenten erzählt hat, man müsste sich automatisch am mündlichen Prüfungstag exmatrikulieren. Das ist aber falsch. Du kannst im Grunde sogar eine Stelle ab Juli beginnen und trotzdem dich regulär als Studentin zum Semesterende (September) exmatrikulieren.
    Für deine Versicherung (KV) bist Du dann in dem Beispiel aber natürlich ab Juli nicht mehr Studentin sondern zahlst als normaler Arbeitgeber Deinen AG-Anteil an der KV.

    Also, die Approbation an sich hat nichts mit dem Studentenstatus zu tun. Du bist Studentin bis Semesterende. Dein Versicherungsstatus ändert sich erst, wenn Du einen Arbeitsvertrag in einer Klinik unterschreibst und Du als normaler Arbeitnehmer arbeitest.



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  3. #8
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    Dankeschön!



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  4. #9
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Ich häng mich mal hier dran als privat Versicherter.
    Diesen November habe ich mein mündliches Examen und beende wohl damit mein Studium. Immatrikuliert bin ich jedoch bis 31.03.

    Angenommen ich fange zum 01.01. eine Stelle irgendwo an, was muss man tun, um in der PKV zu bleiben, in der ich jetzt bin?
    Möchte ungerne in die GKV, da ich aktuell in einem der alten günstigen nicht-Unisex Tarife bin.
    Die Grenze für die PKV liegt ja aktuell bei 55,000€ p.a. und die erreicht man nicht mal an der UniKlinik mit dem 2016er Tarif.

    Kann man beim ersten Arbeitsvertrag irgendwelche Überstunden fix machen, um nachzuweisen, dass man mehr als diese 40h/Woche arbeiten wird? Hat jemand sowas schon mal gemacht nach Studiumsende?



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  5. #10
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Was soll das bringen? Solang Du unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht und angestellt bist, kommst Du wieder in die GKV, ohne Ausnahme. Da ändern auch Überstunden nix dran.
    Frag lieber Deine Versicherung, ob Du Deinen jetzigen Tarif in eine Anwartschaft umwandeln kannst.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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