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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    Hallo,

    da es hier immer wieder Fragen zum Pflegepraktikum gibt, gibt es hier jetzt eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen (natürlich mit den antworten dazu )

    Inhalt:

    1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

    2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

    3. Wie komme ich an einen Platz?

    4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

    5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

    6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

    7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

    8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?




    Die Antworten:

    1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

    Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studiert. Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum Physikum (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein.
    Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!

    2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

    Ausschliesslich im Krankenhaus. Kein Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder ähnliches. Im Krankenhaus muss es auf einer Station sein, die Fachrichtung ist egal. Es darf aber kein Funktionsbereich sein (EKG, OP, Labor etc....)

    3. Wie komme ich an einen Platz?

    Das ist einfach. Rufe im Krankenhaus an und frage die PDL (Pflegedienstleitung) nach einem Praktikumsplatz, das geht in den allermeisten Fällen sehr unkompliziert.

    4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

    Da gilt es (noch) zu unterscheiden zwischen der alten und neuen Approbationsordnung (die Ausbildungsverordnung für Ärzte):

    Alte AO: Studierende, die vor dem Wintersemester 03/04 mit dem Studium angefangen haben.
    Das Pflegepraktikum muss 2 Monate dauern. 2 Monate bedeutet hierbei nach Interpretation der LPA's 60 Tage (LPA sind die Landesprüfungsämter, die euch die Scheine und Praktika anerkennen müssen, wenn ihr euch zu den staatlichen Prüfungen anmeldet). Dabei zählen die freien Tage natürlich mit, also nicht 60 Arbeitstage, sondern 60 Tage als gesamtzeit des Praktikums.
    Das Praktikum kann auch in mehreren Teilen abgelegt werden, wobei jeder Einzelabschnitt mindestens 15 Tage dauern muss.

    Neue AO: Studierende, die ab dem WS 03/04 ihr Studium aufnehmen.
    Das Praktikum muss hier 3 Monate (=90 Tage) dauern. Es ist ebenfalls möglich, es in mehreren Abschnitten zu machen, aber hiermuss der Einzelabschnitt mindestens 30 Tage dauern.

    5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

    Ja, die gibt es. Zu bekommen ist sie zum Beispiel hier. (<-- anklicken zum downloaden)

    6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

    Natürlich. Ein krankenpflegepraktikum im Ausland wird anerkannt, wobei die Anforderungenm dieselben bleiben wie auch beim Praktikum in Deutschland. Bitte benutzt aber auf jeden Fall auch das deutsche Formular! (siehe Punkt 5)

    7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

    Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

    8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?

    Berufsausbildungen oder Zivildienste im Gesundheitswesen werden normalerweise anerkannt, aber nicht unbedingt immer als vollständiges Praktikum. Da es viele unterschiedliche LPAs und viele Berufsausbildungen gibt, fragt bitte bei dem für euch zuständigen LPA nach. Die Adressen der LPA findet ihr hier.
    Die lieben Leute dort werden euch genau mitteilen, ob und ggf. zuw elchem Anteil eure Ausbildung, euer Zivi oder euer FSJ anerkannt wird.



    Diese Angaben sind von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Dennoch kann ich nicht immer für Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eine Nachricht schickt, sollten euch Fehler oder Ergänzungsvorschläge einfallen.

    Ansonsten viel Spaß und auf daß ihr eine nette Station erwischt

    Gruß,
    Sebastian



  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Anmerkung: Falls ihr das Praktikum in den neuen Bundesländern macht, bedeutet das 40 Stundenwoche!

    (Glaube ich jedenfalls. Ich habe 8,5 Stunden jeden Tag inkl. Pausen gearbeitet.)

    Hab mich geirrt! Sind doch nur 38,5 Stunden.... (8,5 Studen minus 0,75 Minuten Pause täglich macht pro Arbeitswoche 38,5 Stunden)
    Geändert von Janine (27.03.2003 um 17:58 Uhr)
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  3. #3
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    Kleiner Tipp:

    Ich habe, oder bin dabei ein Freiwilliges Soziales Jahr im Krankenhaus zu machen. Das zählt auch als Pflegepraktikum.

    Mir gefällt es echt total gut. Durfte auch öfters schon im OP zusehen, außerdem kann man in so einem ganzen Jahr sehen, ob die Krankenhausarbeit wirklich etwas für einen ist!

    ... und man überbrückt Wartezeit!!!

    PS: Das ist übrigens auch im Ausland möglich (Was ich jedoch erst zu spät erfahren habe... )



  4. #4
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    mmmh , ich hoff ich habs nicht überlesen, wie kann man den sein Pflegepraktikum einteilen? Wäre es möglich die 3 Monate in 2 Wochen und entweder eine großen oder zwei kleine weitere Blöcke zu unterteilen?



  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nach der neuen AO (gültig für Studienanfänger ab WS 03/04) darf ein Einzelteil minimal 30 Tage lang sein. Laso max. splitten in 3x30 Tage.

    Gruß,
    Sebastian



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