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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied
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    08.01.2003
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    Würzburg
    Semester:
    AiW
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    299
    hmmm .. danke, ist aber leider für mich a bisserl ärgerlich, kann
    jetzt halt nicht 2 Wochen Praktikum machen kann(vor dem Studium), da ich (hoffentlich) nach der neuen A0 studieren werde.

    Übrigens, woher hast du den die Infos, Sebastian?



  2. #7
    SchokoInMassenKonsumentin Avatar von Rübe
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    09.06.2003
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    390
    Mal so ganz doofe Fragen:

    * Braucht man 2 Zeugnisse wenn man das KPflP in 2 Krankenhäusern macht (vermute mal, das das so ist, aber nichts geht über Gewissheit...)

    * Wie lange darf das KPflP zurückliegen: 2 oder 3 Jahre

    * Wann braucht man das KPflP denn nun? Zum Physikum oder zum 1. StEx? Habe beides gelesen...

    Dankeschöööön!



  3. #8
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Fertig - Assi
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    3.711
    Original geschrieben von Rübe
    * Braucht man 2 Zeugnisse wenn man das KPflP in 2 Krankenhäusern macht (vermute mal, das das so ist, aber nichts geht über Gewissheit...)
    Richtig. Man bekommt ja auch kein Zeugnis im klassischen Sinne, sondern nur eine Bescheinigung über die abgeleistete Zeit.
    * Wie lange darf das KPflP zurückliegen: 2 oder 3 Jahre
    Dazu kann ich leider nichts sagen. (Meinst du 2 oder 3 Jahre vor Studienbeginn?)
    * Wann braucht man das KPflP denn nun? Zum Physikum oder zum 1. StEx? Habe beides gelesen...
    Zum Physikum. (Frage mich, wer so einen Quatsch wie "zum 1. Stex" verbreitet...)

    Rugger



  4. #9
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    Zur 2. Frage:

    Das Pflegepraktikum muss NACH dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (sprich: dem Abi) und VOR dem Physikum (bzw. dem Anmeldeschluss zu selbigem) absolviert sein.
    Ob das dann 2 oder 3 Jahre her ist, ist egal.
    Eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer gibt es nur beim Erste-Hilfe-Schein (wenn ich mich recht erinnere, bei Anmeldung zum Physikum nicht aelter als 4 Jahre)....

    Gruß,
    Sebastian



  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Der Peach
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    22.05.2003
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    Albert-Einstein-Gymnasium
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    12 Klasse
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    42
    vielleciht ist er ne dumme frage, aber dann ist sie ja umso leichter zu beantworten ;o)

    Wenn ich zivildienst leiste. kann das dann auch als pflegepraktikum zählen?

    und mal eine frage an euch: wann habt ihr das pflegepraktikum gemacht? Oder wann ist es sinnvoll?

    denke mal dass das "mitten im studium" vor dem physikum sehr unpraktisch wäre....

    danke für antworten
    Nur wer nicht sucht, ist vor Irrtum sicher...



    Albert Einstein



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