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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Also mit den zwei Tagen durfte das kein Problem geben denke ich. Ich hab zum Beispiel auch mal sieben Tage hintereinander gearbeitet und dann zwei Tage frei gehabt. Also die freien Tage einfach verlegt. Die letzte Woche musste ich zum Teil gar nicht mehr kommen, weil nichts los war. Insgesmat muss man ja 60 bzw. 90 Tag nach neuer ApO arbeiten...inklusive freie Tage! Frag doch einfach mal bei deiner PDL ob sie die Tage nicht als freie Tage zählen können (sprich dein Wochenende) und du arbeitest ein paar Tage länger hintereinander auf der Station..sozusagen Gleitzeit. Hoffe das macht jetzt Sinn, was ich gerade geschrieben hab.



  2. #17
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Klar zählen freie Tage dazu. Wichtig ist aber eben, daß auf dem Zettel hinterher z.B. steht: 1.1.-30.1. und nicht 1.1.-28.1.
    Denn dann wären es eben keine 30 tage, und die muessen es nach neuer AO sein. Wer das wie was unter der Hand aushandeln mag, ist ja letztendlich egal, aber auf der Bescheigung isses nunmal so. Wenn dann halt der 29.+30.1. freie tage waren, so muessen sie ja dennoch mitbescheinigt werden.



  3. #18
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    So wars bei mir auch...hab die letzten Tage frei gehabt, aber sie wurden mir dennoch bescheinigt. Bei mir stand auch nur der Zeitraum drauf (war ein zettel direkt von der UNI) und nicht genau an welchen Tage ich davon gearbeitet habe. Also keiner weiß wann und ob ich nun ein Tag mehr oder weniger frei hatte.
    Sprich wenn da steht...Fr./Hr. XY arbeitete vom o1.o8- 31.08.03...dann ist das doch egal ob du davon nun sechs Tage hintereinander frei hattest oder nicht. Musst dich eben nur gut mit der Pflegedienstleitung stellen und es sollte eine Ausnahme bleiben.



  4. #19
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    0, grad abi gemacht
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    Danke erstmal für die Antworten.
    Also, ich hab versucht mich mit der Pflegedienstleiterin gut zu stellen und mal vorsichtig angefragt, ob sie das nicht unter der Hand zusammenhängend bescheinigen könnte. Leider war sie sehr richtlinientreu und meinte, dass sie mir genau die Tage bescheinigt, die ich dort war (natürlich ohne die freien Tage aufzuführen, die mir zustehen). So lag jetzt auch die Bescheinugung im Kasten:
    bla bla bla ... vom 26.05. - 23.06.2003 und vom 30.06. - 03.07.2003 ...
    Außerdem habe ich ihr extra das vorgefertigte Formular für die Bescheinugung des Pflegepraktikums aus dem Netz runtergeladen, aber sie hat trotzdem ihren eigenen Zettel geschieben.
    Iss wohl nichts zu machen, obwohl es auch viele, mit denen ich darüber gesprochen hab, ein wenig kleinkarriert finden.
    Mal sehen, ob das Landesprüfungsamt das dennoch anerkennt.
    Gruß
    Rina



  5. #20
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    Tja also ich hab doch noch ne Frage!
    Muß die bestätigung vom Krankenhaus unbedingt auf dem formular sein??
    Weil ich studier jetzt erstmal in Ungasrn dort wurde meine Bestätigung akzeptiert aber nich das ich dann nach Deutschland kpomme u die glauben mir nich das ich wirklichn im Krankenhaus war!?



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