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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4071
    Diamanten Mitglied
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    Das hast du genau richtig verstanden. Es zählen die Kalendertage und nicht die Arbeitstage, die du abgeleistet hast.
    Was die Krankenschwester dir da erzählt hat stimmt nicht, in einigen Häusern wird das aber immer noch behauptet, damit die Praktikanten länger umsonst arbeiten...

    Auf dem Formularvordruck bestätigt dir die PDL ja auch den Zeitraum vom 7.7. - 5.9. Also fehlen dir noch 30 Tage, alles gut.



  2. #4072
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Obacht- die Frage hatten wir ein paar Seiten vorher.
    Das hängt mit der Definition der Monate zusammen. So kann es sein, dass du zwar 61 Tage, aber nicht 2 Monate voll hast.
    An sich müsstest du vom 7.x.-6.y. arbeiten, damit die 2 Monate zählen.

    Und dann passt es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Die Wochenenden, die dazwischen liegen, zählen mit und es zählen auch nicht nur ganze Wochen. Du kannst also an einem Dienstag anfangen und an einem Montag den letzten Arbeitstag haben. Ich wäre nur vorsichtig mit dem Ende auf einem Wochenende oder Feiertag, nicht dass das LPA DAS nicht anerkennt, weil die davon ausgehen, dass der letzte ARbeitstag davor war.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #4073
    Platin Mitglied
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    Ich wäre nur vorsichtig mit dem Ende auf einem Wochenende oder Feiertag, nicht dass das LPA DAS nicht anerkennt, weil die davon ausgehen, dass der letzte ARbeitstag davor war.
    Das ist doch Unsinn. Jedes LPA erkennt das letzte Wochenende natürlich an. Was zählt, sind die Tage, die auf deiner Bescheinigung stehen. Sind das zusammengenommen 61 Tage, hast du 61 Tage abgeleistet. Ob das 2 Monate sind oder nicht, ist ebenfalls völlig irrelevant.

    Lass dich nicht von falschen Informationen verunsichern. Falls du 100% Sicherheit willst, kannst du ja auch nochmal bei deinem LPA nachfragen.



  4. #4074
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Das mit den Tagen und Monaten hatten wir aber eben vor 2 Wochen oder so hier.
    Und ich wäre einfach vorsichtig, was das Ende auf nem Sonn- oder Feiertag angeht. Da kann bei Erbsenzählenden LPA-Mitarbeitern nun mal der Eindruck entstehen, dass man sich nur die beiden Extratage hat bescheinigen lassen.
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  5. #4075
    Registrierter Benutzer
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    Ganz klar, nach einem Beitrag von xxxx (?) habe ich konkret in Hamburg nachgefragt und dort zählt man 3 KALENDERMonate (nicht 90 Kalendertage). Ein Kalendermonate ist z.B. vom 01.08. bis 31.08. oder aber ein Kalendermonat z.B. vom 05.08. bis 04.09.

    Es kommt tatäsächlich auf das zuständige LPA an, wie das definiert wird.



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