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  1. #6
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    auch auf den von dir geposteten Link bin ich schon gestoßen
    Was da steht, gilt aber nur für "exotische" Länder. Für diese braucht man bei uns vorher die Einwilligung eines Beauftragten der Heimatuni, und darum geht es in diesem PDF.
    Für Länder wie die Schweiz wird in diesem PDF vom Dekanat fälschlicherweise behauptet "Für die Länder Schweiz, Österreich,
    Frankreich und Spanien sowie USA, Australien und Neuseeland ist in der Regel keine
    Äqivalenzbescheinigung notwendig." -- was nicht stimmt.
    Auch für die Schweiz fordert das LPA sowas.
    Das PDF ist deshalb aber insofern nutzlos für mich, weil es darin wie gesagt nicht um das Prozedere für Länder wie die Schweiz geht.

    Bin also nach wie vor so schlau wie vorher.
    Emails und Telefonversuche bleiben sowohl beim LPA als auch in Basel unbeantwortet. Bzw in Basel ist die Zuständige incl nächster Woche weg.



  2. #7
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    Auch wenn der Thread schon was älter ist, hier die Antwort für Basel nach telef. Rücksprache mit der zuständigen Dame dort:
    Es braucht für NRW die zweiseitige Bescheinigung fürs Ausland, da am besten die englische, da steht es auch noch in deutsch drauf.
    Direktlink: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz...n-englisch.pdf
    Davon dann die erste Seite vom Spital ausfüllen lassen und die zweite Seite selber soweit ausfüllen und dann alles nach Basel schicken.
    Auf der Website der Uni Basel steht was genau und wohin: https://medizinstudium.unibas.ch/5-6...izausland.html



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