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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Ldr DptoObviousResearch
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    Die 20h-Grenze gilt nur innerhalb der Vorlesungszeiten. Außerhalb der Vorlesungszeiten kannst du auch 120% einer Vollzeitstelle arbeiten, was bei der BaföG-Hinzuverdienstgrenze eh sinnlos wäre...

    -----Trennung----
    Und wenn wir sowieso schon über Ausnahmetatbestände sprechen:
    Promotionsstudenten können kein Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen; Zweitstudium ist, entgegen vielfacher Auffassung, kein Ausschlussgrund, so lange es nicht der beruflichen Spezialisierung dienst, insofern erhalten nicht nur konsekutive Studiengänge das Werkstudentenprivileg, sondern auch ein ernsthaft betriebenes Zweitstudium, dass erneut mit einem berufsqualifizierenden Abschluss endet.
    Geändert von Autolyse (16.06.2013 um 17:40 Uhr)
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Die 20h-Grenze gilt nur innerhalb der Vorlesungszeiten. Außerhalb der Vorlesungszeiten kannst du auch 120% einer Vollzeitstelle arbeiten, was bei der BaföG-Hinzuverdienstgrenze eh sinnlos wäre...
    Das ist so nicht richtig, auch während der Vorlesungszeiten darf man mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten - bei der Beurteilung des Studenten-/Arbeitnehmerstatus wird ein längerer Zeitraum, z. B. die letzten 12 Monate, betrachtet. Dann ist die Grenze wie gesagt 26 Wochen pro Jahr, in denen man mehr als 20 h/Woche hat arbeiten "dürfen".



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  3. #13
    Ldr DptoObviousResearch
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    Ja, das war mir klar...ich kann lesen, wobei man ergänzen müsste, dass Jahr nicht das Kalenderjahr bezeichnet, sondern vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung ein Jahr zurückgerechnet wird und der Status als Werkstudent nur für die Dauer verlustig geht bis zu der die Beschäftigung >20h andauert.
    Geändert von Autolyse (16.06.2013 um 19:29 Uhr)
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand sagen ob das "automatisch" von statten geht? Oder muss ich selber irgendwas beantragen, ändern, o.ä.?
    du kannst "beantragen" dass du nicht den vollen RV-Beitrag zahlen willst, sondern nur so ca 3%, was sich aber bei einem Studentenjob lohnt. Habe ich auch gemacht. Mir ist es jetzt schlielich wichtiger netto mehr rauszubekommen, als noch eine Pups mehr in für die Rente einzuzahlen.
    Vollzeit-PhiP



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  5. #15
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von Lissminder Beitrag anzeigen
    du kannst "beantragen" dass du nicht den vollen RV-Beitrag zahlen willst, sondern nur so ca 3%, was sich aber bei einem Studentenjob lohnt. Habe ich auch gemacht. Mir ist es jetzt schlielich wichtiger netto mehr rauszubekommen, als noch eine Pups mehr in für die Rente einzuzahlen.
    Meine Frage von vor fast einem Jahr hat sich mittlerweile erledigt.



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