Gut, dann dank ich euch vielmals und kann erst mal in Ruhe weiterlernen
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Ja. Im entsprechenden Paragraphen §20 (2) in Approbationsordnung steht eindeutig: Die zuständige Stelle hat den Prüfling zur Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin von Amts wegen zu laden.
Wenn du nicht zurückgetreten bist, sondern die Ladung erhalten hast und aus irgendwelchen Gründen nicht teilnehmen konnest / durchgefallen bist, dann wirst du auch ohne Anmeldung automatisch geladen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Kästchen für Wiederholer ist, die umgezogen sind oder ihren Namen geändert haben und ihre Daten anpassen müssen
Gut, dann dank ich euch vielmals und kann erst mal in Ruhe weiterlernen
Da habe ich andere Informationen gehabt, aber ok ist ja so umso besser^^
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Du wirst automatisch geladen, ich hab damals nach dem Durchfallen auch nicht nochmal was eingereicht. Alles wird gut.