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  1. #1
    TheButcher
    Guest

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    Hallo Leute,

    irgendwie habe ich in meinem Kopf von irgendeinem Schreiben oder irgendeinem (alten?) Dokument dass man beim zweiten und dritten Versuch immer nur beide Prüfungsteile zusammen bestehen kann.
    Beispiel wäre:
    Ich bin im ersten Versuch im Schriftlichen und Mündlichen durchgefallen. Jetzt bin ich bei beidem im zweiten Versuch, schaffe aber zB nur das Schriftliche und falle durch das Mündliche wieder durch...
    Muss ich dann laut aktueller AppO beides Prüfungsteile wiederholen? In der AppO habe ich nur gefunden, dass einmal bestandene Prüfungsteile nicht mehr wiederholt werden müssen/können.Gilt das für alle drei Versuche?

    Wär super, falls das schonmal jemand genau nachgeguckt weiß, wenn er das kurz posten könnte..



  2. #2
    Platin Mitglied
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    586

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    Mündliches und schriftliches Examen sind unabhängig voneinander. Wer schriftlich einmal bestanden hat, muss und kann diese Prüfung nicht wiederholen. Gleiches gilt für die Mündliche.



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