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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
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    Ein Patient wird in einer inneren onkologischen Station stationär aufgenommen zur Diagnostik und Therapie eines in kurzer Zeit stark angewachsenen Lymphknotens am Hals. Für die kommenden Tage ist nähere Diagnostik geplant. Mittags betritt die Schwester das Zimmer und findet den Patienten tot im Bett vor. Die Reanimation bleibt erfolglos.

    Der Grund für den plötzlichen und unerwarteten Tod ist den Ärzten nicht bekannt, möglich wäre Atembehinderung durch Kompression der Luftröhre durch den Tumor.

    In einem Gespräch mit der Ehefrau wünscht diese, dass keine Obduktion des Patienten vorgenommen werde, sie wolle ihn in Ruhe gehen lassen, habe er schon genug unter einer weiteren tumorösen Erkrankung gelitten und viel mitmachen müssen.

    Im Totenschein bestätigt die Stationsärztin: natürlicher Tod.




    Wie ist das rechtlich gesehen? Eigentlich handelt es sich ja um einen unnatürlichen Tod, da man den Tod nicht kausal mit einer bestimmten Krankheit in Verbindung bringen kann. Ist es gerechtfertigt, auf Wunsch von Angehörigen den natürlichen Tod anzugeben, um eine solche Obduktion zu verhindern???

    Vielen Dank schonmal =)

    Liebe Grüße vom Q =)



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  2. #2
    Herzschamane
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    Ein nicht-natürlicher Tod ist ein Tod durch Unfall, Suizid, Fremdeinwirkung, medizinische Eingriffe. Wenn dieser Patient keinen medizinischen Eingriff hatte, mit dem man den Tod in Zusammenhang bringen kann, keinen Unfall (z.B. Bolustod beim Essen, im Krankenhaus ist ein Verkehrsunfall ja eher unwahrscheinlich), niemand ein falsches Medikament gegeben hat oder ein Messer in ihn unerlaubt reingesteckt hat, dann ist er eines natürlichen Todes gestorben. Auch wenn die genaue Ursache nicht klar ist. Für die Klärung der Ursache wäre dann eben die Obduktion da (die aber bei einem natürlichen Tod der Zustimmung der Angehörigen bedarf). Der natürliche Tod wurde also wohl nicht auf Wunsch der Angehörigen angegeben, sondern eben sicherlich den Tatsachen entsprechend. Es wurde eben vermerkt, dass keine Obduktion gewünscht ist, wie es eben üblich ist - dadurch wird keine Obduktion verhindert, sie wird einfach nicht gemacht, weil die Angehörigen es nicht wünschen.



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  3. #3
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
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    aber eine Fremdeinwirkung beispielsweise kann zum Todeszeitpunkt ja nicht ausgeschlossen werden und keiner weiß genau, weshalb der Patient (unerwarteterweise) verstorben ist. Muss man deshalb nicht einen unnatürlichen Tod annehmen?



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  4. #4
    Herzschamane
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    Dafür wird ja die ärztliche Leichenschau durchgeführt, bei der man nach Zeichen für einen nicht-natürlichen Tod sucht. Und hierfür kann man dann eben (zumindest in manchen Bundesländern) "ungeklärt ob natürlich oder unnatürlich" ankreuzen - dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob obduziert wird oder nicht.



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  5. #5
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
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    dann wäre das Kreuz wohl an dieser Stelle zu setzen gewesen, anstatt natürlich!?



    wird schon werden... irgendwie...



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