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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
    Registriert seit
    14.03.2007
    Beiträge
    4.543
    Es ist halt ein gewisser Ermessensspielraum dabei - wenn die Krankheitsgeschichte kongruent ist, ich bei der Leichenschau auch nichts finde was auf eine nicht natürliche Todesursache schließen lässt, sich kein weiteres Verdachtsmoment ergibt, dann hätte ich in dem Fall auch einen natürlichen Tod bescheinigt. Bei vorangegangener Tumorerkrankung lässt sich durchaus auf z.b. eine LAE als Todesursache schließen.



  2. #7
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
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    Westfalenpott
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    Zitat Zitat von *dasQ* Beitrag anzeigen
    Wie ist das rechtlich gesehen? Eigentlich handelt es sich ja um einen unnatürlichen Tod, da man den Tod nicht kausal mit einer bestimmten Krankheit in Verbindung bringen kann. Ist es gerechtfertigt, auf Wunsch von Angehörigen den natürlichen Tod anzugeben, um eine solche Obduktion zu verhindern???
    Rechtlich nicht.
    Vom ethischen Standpunkt her kann man darüber lange diskutieren. Wenn Patient (zu Lebzeiten) und Angehörige einer Obduktion ablehnend gegenüberstehen, ist halt die Frage, was höher wiegt: die genaue Ursachenklärungen oder die Totenruhe. Hängt sicher auch davon ab, ob unter den Umständen ein Gewaltverbrechen überhaupt möglich oder wahrscheinlich ist.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #8
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
    Registriert seit
    19.06.2008
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    alles nich so einfach



    wird schon werden... irgendwie...



  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Vom ethischen Standpunkt her kann man darüber lange diskutieren. Wenn Patient (zu Lebzeiten) und Angehörige einer Obduktion ablehnend gegenüberstehen, ist halt die Frage, was höher wiegt: die genaue Ursachenklärungen oder die Totenruhe. Hängt sicher auch davon ab, ob unter den Umständen ein Gewaltverbrechen überhaupt möglich oder wahrscheinlich ist.
    Vielleicht sollte man die pathologische und die rechtsmedizinische Obduktion voneinander trennen. Der Patient IM KH unterschreibt ja in der Regel mit dem Aufnahmevertrag, dass er im Fall seines Todes mit einer Obduktion einverstanden ist, um die Todesursache zu klären. Geht es also NUR darum, dass man aus akademischem Zwecke die Todesursache wissen will, dann kann man m.E. schon den Angehörigen nachgeben...
    Wenn es sich um eine ungeklärte / unnatürliche Todesursache handelt, dann haben die Angehörigen keine Wahlmöglichkeit, da hier ein höheres Rechtsgut im Vordergrund steht.
    In dem hier vorliegenden Fall kann man m.E. schon einen natürlichen Tod NACH vollständiger Leichenschau OHNE Zeichen einer Fremdverschuldung bescheinigen.
    I'm a very stable genius!



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von *dasQ* Beitrag anzeigen
    Ist es gerechtfertigt, auf Wunsch von Angehörigen den natürlichen Tod anzugeben, um eine solche Obduktion zu verhindern???
    Nein, ist es nicht.
    Insbesondere dann nicht, wenn der Arzt, der den Totenschein ausfüllt, den Patienten und dessen familiäres Umfeld nicht kennt.



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