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  1. #101
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
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    Danke, Evil und Moorhühnchen

    Ich hab mir gestern Abend mal eine Vorlage geschnappt und ausgefüllt - war sowas zum Durchklicken.
    Hmmm, fand ich 1. nicht zufriedenstellend und 2. schwierig, weil ich nicht weiß, was ich in welchem Fall wirklich möchte, weil mir die Chancen für ein gutes oder - in meinen Augen - schlechtes Outcome in bestimmten Konstellationen nicht so klar sind.

    Die Seite der Ärztekammer guck ich mir an, danke Moorhühnchen.
    Und sonst geh ich damit definitiv zum Hausarzt. Empfiehlt sich ja ohnehin, weil mir einfach noch das Wissen über Beatmung etc. fehlt.

    Schwieriges Thema.
    Ist wie ne Tür - musste durch!






  2. #102
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Oops! Beitrag anzeigen
    Ich hab mir gestern Abend mal eine Vorlage geschnappt und ausgefüllt - war sowas zum Durchklicken.
    Hmmm, fand ich 1. nicht zufriedenstellend und 2. schwierig, weil ich nicht weiß, was ich in welchem Fall wirklich möchte, weil mir die Chancen für ein gutes oder - in meinen Augen - schlechtes Outcome in bestimmten Konstellationen nicht so klar sind.
    Dann guck Dir die Patientenverfügung auf meiner verlinkten Seite unbedingt mal an. dreamchaser hatte recht weit vorne mal eine beispielhafte PV hier veröffentlicht, die viele User für gut befunden hatten. Die Verfügung auf der Seite der ÄK kommt der dreamchasers Verfügung sehr nahe (oder umgekehrt) und greift noch einige Punkte mehr auf. Ich habe mich schon fast geärgert, dass ich erst umformuliert und dann erst den Link gefunden habe.

    Allerdings sind ein paar meiner Formulierungen da auch gar nicht drin, zB. "keine PEG und keinen Port, wenn ich nicht explizit zustimmen kann".
    Don't be afraid of work - fight it!!





  3. #103
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
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    Danke, Moorhühnchen, soeben aufgerufen - ich schau mir das in den kommenden Tagen mal in Ruhe an.
    Gut finde ich, dass ein Kärtchen dabei ist, dass ich eine PV habe und wo sie hinterlegt ist.
    Das gefällt mir schon mal.
    Ist wie ne Tür - musste durch!






  4. #104
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn man keine geeigneten Angehörigen hat, kann man sie auch einfach zu Hause in nem Ordner mit "Vorsorgeordner" oder vergleichbar deponieren und im Portemonnaie ein Hinweis auf die PV.

    Die vorgefertigten kann man ergänzen oder Passagen, die nicht passen, streichen. Bei jungen, gesunden Menschen ist es schwierig. Wichtig ist ja, dass der Arzt (oder auch ein Richter), der das mal entscheiden soll, weiss was du für Vorstellungen vom Leben hattest, was dir wichtig war etc, so dass er eine Entscheidung in deinem Sinne treffen kann.


    Bei schweren Grunderkrankungen oder Pflegebedürftigkeit liegt das ja nochmal was anderes. Da geht es um die Entscheidung, dass man angesichts des Leidens durch die Grunderkrankung lieber an einer akuten Erkrankung oder Komplikation, die prinzipiell behandelbar wäre, sterben möchte.

    So mal als Beispiel: Wir hatten auf Station einen recht alten Patienten mit ner schwerwiegenden Krebserkrankung, der immer wieder Pleuraergüsse hatte und immer wieder Probleme durch ne Schluckstörung. Mit dem haben wir besprochen, dass es für ihn ok ist, dass das abpunktiert, dass wir bei Bedarf absaugen, aber dass er nicht intubiert werden möchte.
    So ähnlich kann man das auch schriftlich festhalten, wenn man eine entsprechende Verfügung hat.

    Oder ein älterer Herr im Pflegeheim. Bettlägrig, mental auch nicht mehr auf der Höhe. Ist dann relativ akut schlechter geworden. Leider keine Patientenverfügung, aber nach Angaben der Angehörigen hätte er kein volles Programm mehr im Krankenhaus gewollt hätte. Er hätte geäußert, dass er sein Leben gelebt hätte und es langsam gut wäre. Mit Patientenverfügung wäre es halt einfacher mit der Entscheidung gewesen, aber ich habe auch so entschieden, dass gut ist und er im Beisein der Familie im Heim sterben kann (war eh fraglich, ob er den Transport überlebt)

    Bei jungen Menschen geht es eher um Folgen von (Verkehrs)unfällen mit Hirnschäden oder Lähmungen. Soldaten vorm Einsatz hatten da immer mal wieder Beratungsbedarf. Denen war nicht unbedingt klar, dass der Notarzt erstmal alles versuchen wird und unabhängig von einer Patientenverfügung seinen Patienten nicht sterben lassen wird, sondern das erst in der Klinik entschieden wird.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #105
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
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    am Fuße des Olymp
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    Wunderbar, vielen Dank für deine Antwort, WackenDoc.
    Ist wie ne Tür - musste durch!






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