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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Der Intensivmediziner muss seinen Job also schon machen, die Patientenverfügung entbindet den behandelnden Arzt eben nicht davon sich Gedanken über die medizinische Prognose und die Anwendbarkeit der Patientenverfügung zu machen.
    Auch in Notfallsituationen wird wohl manchmal nicht erst nach der genauen Formulierung in der PAt.verfügung gesucht weden können, wenn diese vorher nicht bekannt war (!), da gilt halt auch nach wie vor: erst mal handeln, Medizin einstellen geht immer, aber wieder von den Toten aufwecken geht nicht mehr.
    Wobei das aber eigentlich der Verfügung den Sinn entzieht: wenn die Prognose eh infaust ist und da mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch ein intensivmedizinisches Brötchen statt eines Menschen herauskommt, sollte der Intensivmediziner von sich aus die Therapie einstellen. Denn für selbige fehlt dann ja die Indikation, unabhängig von Patienten- oder Angehörigenwünschen.

    Eine Patientenverfügung hat aber auch Konsequenzen für nichtärztliches Personal in Pflegeheimen: wenn die demente Oma Brömmelkamp vor ihrer Demenz klar festgelegt hat, daß sie keine Reanimation oder ähnliches wünscht, dann braucht im Fall der Fälle die Nachtschwester nicht nachts um 3 den Notarzt zu rufen, wenn Oma aufhört zu schnaufen. Von dem her sollte jeder schon klar festlegen, was er will und was nicht.
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  2. #22
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    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Du hast selbst gesagt, dass dies nicht von denen alleine entschieden werden kann.
    Und das sehe ich auch so.

    Nur zeigt es einfach, wie weit solche Formulierungen an der Realität vorbei gehen...
    Und das war der Punkt, den ich eigentlich mit der Sammlung meiner Zitate ansprechen wollte.
    Kein Hausarzt-Bashing... Wie du es vielleicht Mißverstanden hast.
    Nein, das habe ich überhaupt nicht als Hausarzt Bashing verstanden. Ich sehe trotzdem kein Problem mit der Formulierung, weil auch der Hausarzt, oder der Lieblingsorthopäde sich wohl die Expertise des Behandlungsteams einholen würden, so wie der Intensivmediziner sich ja auch die Meinung eines Neurologen einholen würde, wenn es um das Thema Prognose der Hirnschädigung geht.



  3. #23
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Wobei das aber eigentlich der Verfügung den Sinn entzieht: wenn die Prognose eh infaust ist und da mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch ein intensivmedizinisches Brötchen statt eines Menschen herauskommt, sollte der Intensivmediziner von sich aus die Therapie einstellen. Denn für selbige fehlt dann ja die Indikation, unabhängig von Patienten- oder Angehörigenwünschen.
    Das sehe ich absolut nicht so, aus eigener intensivmedizinischer und RD/NA -erfahrung heraus ist das absolutes Wunschdenken, aber nicht die gelebte Realität. Ich habe genügend Reanimationen/Intubationen von Krebskranken, dementen, apallischen Patienten im Endstadium erlebt.
    Die Verfügungen umfassen eben auch die Behandlungswünsche im Endstadium einer Demenz, oder als Apalliker.
    Da ist der Mensch möglicherweise rein körperlich noch nicht "infaust" und bekommt trotzdem seine PEG, oder wird reanimiert, dialysiert usw..



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In dem Passus steht ja,dass die Kollegen benannt werden KÖNNEN. Heisst ja nicht,dass die benannt werden müssen.Gibt ja so Patienten,die nur ihrem Hausarzt vertrauen.Außerdem kommt der Absatz nicht nur für Krankenhaussituationen in Betracht-Beispiel wäre eben der Apalliker zu Hause oder im Heim.

    Die Situation,dass die Patientenverfügug erst später aufgetaucht ist und dann Maßnahmen eingestellt wurden,hatte ich tatsächlich schonmal: Z.n. Hirnblutung,Ernährung zunächst über PEG und Verlegung ins Heim.Nach Vorliegen der Verfügung Ernährug und Flüssigkeitsgabe eingestellt.2 Tage später bin ich zur Leichenschau hingefahren.

    Ich hab aber auch schon auf Station und als Notarzt bei infauster Prognose auf invasivere Maßnahmen verzichtet ohne,dass ich eine Patientenverfügung gesehen hätte.

    Schwieriger ist es aber sicher bei Patienten ohne lebenslimitierende Grunderkrankung (z.B. ältere Patieten mit Demenz,Apalliker etc)die dann irgedwas Akutes entwickeln(auch z.B. ne Pneumonie)-für solche Situationen ist die Verfügung doch eher gedacht.

    Der von mir beschriebene Patient hat übrigens seine größte Horrorvorstellung handschriftlich ergänzt.Ich finde,das macht die Entscheidung nochmal einfacher.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #25
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Das sehe ich absolut nicht so, aus eigener intensivmedizinischer und RD/NA -erfahrung heraus ist das absolutes Wunschdenken, aber nicht die gelebte Realität. Ich habe genügend Reanimationen/Intubationen von Krebskranken, dementen, apallischen Patienten im Endstadium erlebt.
    Die Verfügungen umfassen eben auch die Behandlungswünsche im Endstadium einer Demenz, oder als Apalliker.
    Da ist der Mensch möglicherweise rein körperlich noch nicht "infaust" und bekommt trotzdem seine PEG, oder wird reanimiert, dialysiert usw..
    Kein Wunschdenken, sondern zumindest nach meiner Erfahrung durchaus häufig vorkommend, wenn auch nicht die große Mehrzahl.

    Aber was willst Du dann überhaupt mit der Verfügung erreichen? Wenn die Deppen von Kollegen eh allen möglichen Schmarrn machen, für den strenggenommen keine Indikation besteht, werden sie sich von einer Verfügung auch nicht abhalten lassen. Die macht sich dann vielleicht noch gut als Wandschmuck auf Intensiv...
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