Rein praktisch zahlt dein Arbeitgeber bis der Befreiungsantrag durch ist an die DRV. Die Einzahlungen werden dann zurück gebucht und an das Versorgungswerk weitergeleitet (wenn du den Antrag auf Befreiung rechtzeitig abgesendet hast und die Antwort an deinen Arbeitgeber weiterleitest).