teaser bild
Seite 5 von 5 ErsteErste 12345
Ergebnis 21 bis 22 von 22
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.01.2016
    Beiträge
    55
    Zitat Zitat von danilo45 Beitrag anzeigen
    aber wie will die Uni bzw die ZVS das denn nachprüfen, dass man schon mal studiert hat? ich studiere bereits Pharmazie aber ich fand das ganze System schon immer etwas fragwürdig.. ich kann mir nicht vorstellen dass die Uni nach der Einschreibung bei der Krankenkasse nachfragt ob schonmal eine Immatrikulationsbescheinigung eines erststudiums vorlag, und wenn schon, die Krankenkasse dürfte das glaube ich aus datenschutzrechtlichen gründen gar nicht weitergeben, oder?
    ich glaube schon, dass ein Austausch zwischen Krankenkassen und Uni stattfindet. Was in jedem Fall gemeldet wird, ist dass du ein Studium aufnimmst, denn in dem Moment wo du die Krankenkassenbescheinigung im Studiensek. abgibst, meldet die Uni das der Krankenkasse. Und die Krankenkasse wird sich schon wundern, dass man dann für zwei Studiengänge eingeschrieben ist/war und wird dann wohl bei der jeweiligen Uni nochmal nachfragen...



  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von SineNomine
    Registriert seit
    19.11.2010
    Semester:
    durch
    Beiträge
    404
    Realistisch denke ich "wo kein Kläger, da kein Richter". Ob man Dir im Nachhinein ein fertiges Medstudium wieder aberkennen kann, ich hege meine Zweifel, denn die Leistungen hast Du ja erbracht. Approbationsentzug könnte die zweite knifflige Hürde sein, denn letztlich ist es ja Betrug. Aber selbst da, wenn Du das als "Jugendsünde verkaufen kannst", wer weiß. Das sind glaub auch mehr Fragen für Juristen als für Mediziner.

    Wer sowas macht muss aber wohl immer mit diesem Zustand der Unsicherheit leben... weiß nicht, obs mir das wert wäre



Seite 5 von 5 ErsteErste 12345

MEDI-LEARN bei Facebook