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Wie ist das, wenn man im Mündlichen in einem Fach eine 5, im anderen eine 3 hat? Gibt's dann als Mitte ne 4 , oder kann man die 5 generell nicht ausgleichen?
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Die Approbationsordnung sieht vor, dass der gesamt mündliche Teil nicht bestanden ist, wenn in einem der beiden Fächer die Leistungen nicht mehr ausreichend sind.
In der Praxis ist es aber eher so, dass man ich bei einer "sehr sehr sehr schwachen Vier" in dem einen Fach bei völlig ausreichenden oder befriedigenden Leistungen in dem anderen Fach auf ein "Bestanden" einigen wird.
Ein Rechtsanspruch kann jedoch nicht abgeleitet werden.
Wenn einer der Prüfer den "Daumen nach unten hat" und seine Beurteilung begründen kann, dann ist "Ende".
Viele Grüße