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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
    Mitglied seit
    01.05.2003
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    war Gryps
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    Hallo an alle vielwissenden,

    nur eine kurze Frage meinerseits: Weiß jemand eine gesetztliche Quelle oder meinetwegen auch eine Stelle im AVR wo eine Aussage dazu getroffen wird, welche fachliche Qualifikation man zur Ableistung von Hintergrunddiensten (also fachärztliche Qualifikation stellen) haben muss? Der Hintergrund ist der, dass wir in die Hintergründe gehen sollen ohne die Facharztanerkennung zu haben... Einer 'ne Ahnung, ob das rechtens ist?

    Danke für eure Hilfe



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    Ich wüsste nicht, dass es eine bestimmte Definition gibt, es wird von dir eben Handeln auf fachärztlichem Niveau erwartet. Wobei du ggf. in der Neo noch über die G-BA Bestimmungen argumentieren kannst, ihr bräuchtet einen zweiten Hintergrund, der subspezialisiert ist.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Es gab ja schon immer mal wieder hier Diskussionen und ich glaube der allgemeine Grundsatz war wenn dein Chef dir bescheinigt, dass du den Facharztstandard garantieren kannst geht das z.B. im letzten Weiterbildungsjahr wenn du kurz vor FA bist schon. Wie ein Gericht bei einer Klage bei Fehlbehandlung das am Ende sieht ist eine andere Frage... im Zweifel mal an die Rechtsabteilung des eigenen Hauses wenden wie die das sehen.



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