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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.10.2014
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    Hallo,

    kann mir jemand sagen wie es mit der Gehaltseinstufung aussieht, wenn man zuerst 2 Jahre Weiterbildung in einer Praxis macht und erst im 3. Weiterbildungsjahr in die Klinik geht? Fängt man mit dem Gehalt vom 1. oder vom 3. Weiterbildungsjahr an?

    lg



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  2. #2
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    473
    Ä1 Stufe 3. Es zählen die Zeiten ärztlicher Tätigkeit.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.135

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    Ist das eigentlich in allen Tarifverträgen gleich und gibt es da einen Unterschied, wenn man auf einmal Fachfremd anfängt zu arbeiten? Z.b. ich wechsel im Rahmen meiner Rotation von der Neurologie in die Psychiatrie oder wechseln auf einmal von der Inneren Medizin in die Anästesie.



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