hier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/new...-verschreiben/
hier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/new...-verschreiben/
"No." Rosa Parks
Wieso denn "leider"? Es ist doch gut, dass solche Dinge entsprechend geregelt, damit niemand einfach Medikamente verschreibt wie er willhier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/new...-verschreiben/
~~~ Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. ~~~
"leider", weil jetzt das konkrete beispiel der pille so eine sache ist. ich nehm' die z.B. seit zehn jahren quasi täglich und es wäre schon praktischer, wenn ich für ein rezept nicht jedes mal zur fa rennen müsste (wo ich dennoch regelmäßig zur vorsorge usw. hingehe). und auch als zahni hat man ja wenigstens ein bisschen was über medikamente, pharmakologie und so weiter gelernt, dass es für so ein paar alltägliche medikamente ausreichen solteWieso denn "leider"? Es ist doch gut, dass solche Dinge entsprechend geregelt, damit niemand einfach Medikamente verschreibt wie er will
"No." Rosa Parks
Nur weil es in einer Zeitung steht, ist es noch lange nicht richtig. Da wurden im Artikel wieder Dinge durcheinander geworfen. War bei uns auch eine Examensfrage und geändert hat sich seit dem nichts.
Als Zahnarzt kann man mit den Einschränkungen der AMVV und BtMVV fast alles verschreiben, auch z.B. die "Pille".
Was einen als Zahnarzt hierbei einschränkt ist das Zahnheilkundegesetz und die Approbationsordnung für Zahnärzte, die einem nur zur Ausübung der Zahnheilkunde befähigt.
Anders als es im Artikel oben dargestellt wird ist es aber nicht Sache eines Apothekers oder einer PTA zu beurteilen, ob eine Verschreibung der Ausübung der Zahnheilkunde oder der Heilkunde dient.
Gegebenfalls kann man Rücksprache mit dem Verschreibenden halten oder kann entsprechende Auffälligkeiten an die zuständige Kammer o.ä. melden.
Für den Eigenbedarf kann man sich selbst mit obigen Einschränkungen das meiste verschreiben. Ob das klug ist, ist eine andere Frage. Aber alles was über den engsten Verwandtenkreis hinaus geht ist definitiv die Ausübung der Heilkunde, was man als nicht Arzt (oder Heilpraktiker) unterlassen sollte, da nicht erlaubt. Engster Familienkreis bewegt sich irgendwo in einer Grauzone.
Das ganze kann dann auch zu sehr absurden Situationen führen. Sich selbst als ZÄ die Pille verschreiben geht beispielsweise, als ZA der Freundin aber nicht.
Abgesehen davon hat man in allen Fällen die nicht Zahnheilkundlich sind, falls Komplikationen/Nebenwirkungen auftreten ein gehöriges Haftungsproblem.