Ich finde es eben nicht gut, wenn man ein Gift zu ästhetischen Zwecken als Heilpraktiker verabreichen darf und ein Zahnarzt trotz chemischer, physiologischer und anatomischer Kenntnisse evtl. für CMD nicht.
Bei der Behörde ist es genau wie beim Theater. Ein paar arbeiten, und die anderen schauen zu.
Heinz Erhardt
Selbst wenn er es dürfte, würde ich nie zu einem Heilpraktiker für sowas gehen... Ok würde ich auch sonst aus keinem Grund.