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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von GENTLEsilence
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    So meinen Wissensstand aktualisiert und vertieft... Genau da liegt anscheinend auch das Problem Coxy-Baby, er dürfte es wenn es nicht verschreibungspflichtig wäre. Bin davon ausgegangen, dass er dazu befugt wäre. Keine Ahnung warum. Aber, dass das ein ZA nicht darf, verstehe ich nicht vor allem, wenn es sich um CMD handelt, da man sich in diesem Fall noch im Rahmen des Zahnheilkundegesetztes bewegt.
    Bei der Behörde ist es genau wie beim Theater. Ein paar arbeiten, und die anderen schauen zu.

    Heinz Erhardt



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Na das wärs ja noch wenn, Heilpraktiker rezeptpflichtige Medikamente verordnen könnten, wobei dürften ZÄ welches rezeptieren?



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  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von GENTLEsilence
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    Ja dürfen sie, allerdings nur im geringen Umfang. Also nur was zu Berufsausübung benötigt wird. Alles Andere ist wieder ein Streitthema s. Link letzter Absatz http://www.deutsche-apotheker-zeitun...ben/15344.html
    Bei der Behörde ist es genau wie beim Theater. Ein paar arbeiten, und die anderen schauen zu.

    Heinz Erhardt



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