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Hallo,
Ich muss euch noch etwas fragen. Und zwar hab ich ja gestern meine diss erfolgreich verteidigt. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen,dass das wohl erst nach erfolgreichen Abschluss des Studiums zulässig is. Ich habe aber noch im November das mündliche Staatsexamen...
Meinen Doktorvater hatte ich da schon drauf hingewiesen,ohne Antwort. Nun mach ich mir sorgen,dassdas alles umsonst war. Bitte Hilfe!!!
Lg
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wieder an Bord :-)
Der Promotionsausschuss hätte Dich bestimmt nicht zugelassen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt gewesen wären. Wo studierst Du?
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Danke für deine Antwort.studiere in Hamburg.da steht halt,dass man die Arbeit vorher einreichen kann,aber irgendwie erst nach Abschluss des Studiums verteidigen...
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"Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses."
Vielleicht ist das bei dir ja darüber gelaufen?
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Mmh,vielleicht. Mein Doktorvater meinte dazu nur,dass die formellen Kriterien erfüllt sind mit der scheinfreiheit...meinst du die werden sich melden,wenn es Probleme gibt? Der Titel kann.mir deswegen nich aberkannt werden,oder?
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