Hallo Leute,
ich hab mir ein paar Gedanken zu dem folgenden Kasus gemacht, bin aber sehr gespannt auf eure Einschätzung:
Angenommen, ihr, die ihr ein Arzt seid, beobachtet (privat) zufällig einen Unfall. Ihr seht, wie ein Auto (das vom Patienten) einem anderen die Vorfahrt mopst und beide Autos zusammenprallen. Ihr helft natürlich, indem ihr den Patienten versorgt, der auch am Unfall schuld ist -> alle anderen Beteiligten sind unverletzt und wollen nicht untersucht werden.
So.
Jetzt kommt die Polizei und will wissen, was passiert ist. Der Patient entbindet euch nicht von der Schweigepflicht.
Dürft ihr dann sagen, dass ihr gesehen habt, dass der Patient dem anderen Auto die Vorfahrt genommen hat?
Oder fällt das auch unter die Schweigepflicht?