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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
    Mitglied seit
    12.10.2010
    Beiträge
    1.634
    Hallo Leute,

    ich hab mir ein paar Gedanken zu dem folgenden Kasus gemacht, bin aber sehr gespannt auf eure Einschätzung:

    Angenommen, ihr, die ihr ein Arzt seid, beobachtet (privat) zufällig einen Unfall. Ihr seht, wie ein Auto (das vom Patienten) einem anderen die Vorfahrt mopst und beide Autos zusammenprallen. Ihr helft natürlich, indem ihr den Patienten versorgt, der auch am Unfall schuld ist -> alle anderen Beteiligten sind unverletzt und wollen nicht untersucht werden.

    So.
    Jetzt kommt die Polizei und will wissen, was passiert ist. Der Patient entbindet euch nicht von der Schweigepflicht.
    Dürft ihr dann sagen, dass ihr gesehen habt, dass der Patient dem anderen Auto die Vorfahrt genommen hat?
    Oder fällt das auch unter die Schweigepflicht?



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    Ich bin kein Anwalt, aber meine Meinung:
    - Bevor ich angefangen habe ihn zu behandeln und mich als Arzt zu erkennen gegeben habe bin ich Privatmann
    - Als solcher bin ich nicht an die Schweigepflicht gebunden
    - Was ich also vorher wahrgenommen habe darf ich erzählen
    - Über Sachen, die er mir während der Bezahlung Auskunft gegeben hat muss ich schweigen sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen (angenommen er erzählt mir währenddessen, dass er vorher gekifft hat würde ich das den Polizisten nicht mitteilen)

    Um deine eigentliche Frage zu beantworten: Nein, der Unfallhergang fällt m.E. nicht unter die Schweigepflicht.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Zitat Zitat von THawk Beitrag anzeigen
    während der Bezahlung Auskunft gegeben
    Wer bezahlt dabei wen?

    Zitat Zitat von THawk Beitrag anzeigen
    Nein, der Unfallhergang fällt m.E. nicht unter die Schweigepflicht.
    Sehe ich genauso.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Sehe ich genauso- die Erkenntnisse, die du über den Unfallhergang hast, hast du ja unabhängig von deiner Funktion als Arzt gewonnen.

    Von der Schweigepflicht sind nur Informationen betroffen, die du hast, weil du in der Funktion des Arztes tätig geworden bist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
    Mitglied seit
    12.10.2010
    Beiträge
    1.634
    Wunderbar. So sehe ich das auch.
    Habt vielen Dank



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