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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi Zahnis!

    Ich befinde mich zur Zeit in der Bewerbungsphase.
    Nun ist es so, dass ich eine tolle Praxis in meiner Traumstadt gefunden habe in der ich gerne anfangen würde und die die mich auch einstellen würde. Das Problem ist, dass ich die Stelle aber erst ab Juni nächsten Jahres beziehen könnte. Meine Überlegung ist jetzt, dass ich die Zeit bis dahin in einer anderen Praxis überbrücken könnte. Ich weiß dass das egoistisch klingt, aber ich bekomme keine finanzielle Unterstützung mehr und muss so schnell wie möglich anfangen zu arbeiten.
    Am liebsten wäre mir eine große Praxiskette, da ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann in einer kleinen Praxis anzufangen und dann nach 3/4 Monaten Tschüss zu sagen nachdem man eingearbeitet wurde und den Chef nur Geld gekostet hat. Ich denke eine Praxiskette kann damit leben, da hier sowieso eine höhere Fluktuation herrscht. Wisst ihr wie es in solchen Praxen mit der Kündigungsfrist gehandhabt wird? Ich weiß, dass das von Praxis zu Praxis variiert und dass man so was im Vertrag nachliest, aber vielleicht könntet ihr von euren Erfahrungen berichten?
    Ich will vermeiden, dass ich nach einer Woche arbeiten direkt die Kündigung einreichen muss, falls die Frist beispielsweise 3 Monate beträgt...

    Liebe Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Oft sind die ersten 6 Monate Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Letztlich kommt es aber darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Oft sind die ersten 6 Monate Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Letztlich kommt es aber darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
    Sechs Monate Probezeit sind aber nicht unbedingt die Regel.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Normal sind sechs Monate, gibt aber auch Verträge mit nur 3 Monaten Kündigungsfrist. Und warum egoistisch sein? Schließlich muss jeder sehen wie er durchkommt, die Chefs versprechen dir auch viele Dinge die sie nachher nicht einhalten.... wir jungen ZA lassen uns einfach vie zu viel gefallen (v.a. in Bezug auf Gehalt, Bedingungen etc.)
    Voluntas aegroti suprema lex!



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Soweit ich weiß, sind gesetzlich 3 Monate vorgeschrieben. Aber im Falle einer Probezeit dann eben wie im Arbeitsvertrag. Wenn du bereits im Februar anfängst, bleibt dir ja ein bisschen Zeit bis du kündigen musst...

    Ich dachte, diese großen Ketten würden nicht so gern Assistenten einstellen?



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