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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    Es besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit eines Quereinstieges von einem anderen Fach zu Tiermedizin. Vielleicht können wir hier mal Infos sammeln

    Welche Unis sind diesbezüglich offen und bei welchen ist es schwieriger?
    An welchen Unis ist ein Wechsel durch einen einfachen Antrag möglich, wo bietet sich vielleicht sogar eine Klage an?
    Welche Fächer bieten sich an? Welche Scheine sollte man haben? Welche Scheine aus welchem Fach werden an welcher Uni anerkannt?
    Zu welchem Semester ist ein Einstieg möglich und sinnvoll?
    Hat jemand vielleicht mal bei einer Uni direkt Info dazu erfragt?
    Hat es schonmal jemand versucht? Hat es geklappt oder war es nicht erfolgreich?
    Pro & Contra?

    Liebe Grüße,
    Tiina



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Elvira93
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    Also in Hannover ist es mit der Anerkennung von Scheinen zum Teil wirklich schwierig...
    ich kenne einige, die z.B. von Humanmedizin gewechselt haben nach dem 2. oder 4. Semester und dann halt die tiermedizinisch relevanten Fächer nochmal wiederholen mussten (u.a. Physiologie und Anatomie). Allerdings konnten sie meistens zwei Semester gleichzeitig machen, zum Beispiel das erste und dritte. Das heißt einige Scheinen müssen ihnen anerkannt worden sein, sonst wäre das ja zeittechnisch nicht möglich gewesen. Denke aber, dass da bei Humanmedizin ne Ausnahme gemacht wird.
    If you can dream it, you can do it!

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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Ich glaube dir kann keiner so pauschal sagen, was sie anerkennen und was nicht. Das musst du für deinen individuellen Fall mit dem Studierendensekretariat abklären, da würde ich mich echt auf keinen Fall auf bestimmte Aussagen von Studierenden verlassen ;). Man kann anhand von Erfahrungsberichten vielleicht aber ein Studium rausfiltern, das die besten Chancen auf Anerkennung hat
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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  4. #4
    Vet-In-Progress Avatar von JazzKo
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    Hi Tiina,

    hier mal die Infos von unserer Uni (JLU Gießen) zu Deiner Frage:

    „Quereinstieg“ in den Studiengang Tiermedizin
    an der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Informationsstand: Juni 2010
    1. Grundsätzliche Informationen
    Formal handelt es sich beim „Quereinstieg“ um eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren
    Fachsemester.
    Voraussetzung für eine solche Bewerbung ist, dass durch das Studium eines anderen Studienganges (in dem
    Fächer wie z.B. naturwissenschaftliche Grundlagenfächer in ähnlicher Weise studiert werden, wie im
    Studiengang Tiermedizin) oder durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin anrechenbare Studien- und
    Prüfungsleistungen erworben wurden und aufgrund dieser Studien- und Prüfungsleistungen mindestens ein
    Fachsemester auf das Studium der Tiermedizin angerechnet wird.
    Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächst höhere
    Fachsemester. Diese Bewerbung ist direkt an die Universität zu richten, an der/die Studieninteressierte
    studieren möchte.
    Eine Zulassung kann nur dann erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze zur
    Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl (Zahl der
    Studienplätze) und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden.
    Die Regelungen, nach denen die freien Studienplätze im höheren Semester vergeben werden, werden wahrscheinlich
    durch das HMWK (Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst) geändert werden. Es ist
    davon auszugehen, dass diese neuen Regelungen für das Zulassungsverfahren für das Wintersemester
    2010/11 gelten werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass alle Bewerber/innen für einen Studienplatz
    im höheren Fachsemester (Hochschulortwechsler, Quereinsteiger) in nur eine Rangreihe gebracht werden,
    wobei das Kriterium für die Rangreihenbildung für die Semester 2-4 dieselben sein werden wie für das
    Auswahlverfahren für das erste Semester (siehe http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb...-undprufungen/
    zulassung-1/studienanfaenger/adh-giessen).
    2. Regelungen für die Anerkennung von Fachsemestern
    Die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen trifft die Universität, in dem die/der
    Antragsteller/in
    1. für das Studium der Tiermedizin eingeschrieben oder zugelassen ist
    oder
    2. einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Tiermedizin gestellt hat.
    Seit dem Sommersemester 2008 gilt für die Tiermedizin an der Universität Gießen:
    Ein Fachsemester erhält angerechnet
    wer Studien- und Prüfungsleistungen in allen Fächern der Vorphysikums (Physik, Chemie, Botanik, Zoologie)
    nachweisen kann.
    Zwei Fachsemester erhält angerechnet,
    wer zusätzlich zu 1. auch Studienleistungen (Scheine) in Fächern Anatomie und/oder Histologie/Embryologie
    nachweisen kann.
    Drei Fachsemester erhält angerechnet,
    wer zusätzlich zu 1. und 2. Prüfungsleistungen in Anatomie und / oder Embryologie sowie Studienleistungen
    (Scheine) in den Fächern Physiologie, Biochemie, Tierzucht & Genetik nachweisen kann.
    Vier Fachsemester erhält angerechnet,
    wer das Physikum abgeschlossen hat.
    Hinweis:
    Aufgrund der unterschiedlichen Curricula an den verschiedenen deutschen tiermedizinischen Bildungsstätten können sich
    die Bedingungen für die Anerkennung der Zahl der Fachsemester unterscheiden.
    2
    3. Chancen für die Zulassung
    Damit Sie Ihre Chancen einschätzen können, haben wir hier einige relevante Informationen zusammengestellt.
    • Der "Quereinstieg" ist kein Geheimtipp, sondern Allgemeinwissen – fast alle Studieninteressierten für
    Tiermedizin beschäftigen sich mehr oder weniger intensiv mit diesem Thema.
    • Es werden aufgrund der hohen Motivation der Tiermedizinstudierenden sehr wenige Studienplätze
    frei.
    • Erfahrungsgemäß steht an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eine große Bewerberzahl
    einer eher geringen Anzahl von freien Studienplätzen gegenüber.
    Zahlen zur Situation an der JLU aus den letzten Semestern (in der Vergangenheit wurde bei der Zulassung
    zwischen Hochschulortwechslern und Quereinsteigern unterschieden – eine solche Unterscheidung gibt es
    wahrscheinlich nicht mehr, siehe Punkt 1:Grundsätzliche Informationen):

    Zum SS 2007:
    Summe frei gewordener: 8
    Bewerbungen von Hochschulortwechslern (Studierende der Tiermedizin an anderen deutschen Unis):10
    Bewerbungen von Quereinsteigern (mit Anrechnungsbescheinigung): 103

    Zum WS 2007/2008:
    Summe frei gewordener:9
    Bewerbungen von Hochschulortwechslern (Studierende der Tiermedizin an anderen deutschen Unis):19
    Bewerbungen von Quereinsteigern (mit Anrechnungsbescheinigung): 192

    Zum SS 2008:
    Summe frei gewordener:2
    Hochschulortwechslern (Studierende der Tiermedizin an anderen deutschen Unis):13
    Bewerbungen von Quereinsteigern (mit Anrechnungsbescheinigung): 149

    Zum WS 2008/2009:
    Summe frei gewordener: 4
    Hochschulortwechslern (Studierende der Tiermedizin an anderen deutschen Unis): 23
    Bewerbungen von Quereinsteigern (mit Anrechnungsbescheinigung): 157

    Fazit:
    • Der Quereinstieg ist kein sicherer Weg in den Studiengang Tiermedizin, sondern beruht auf einer
    „Lotterie“.
    • Berücksichtigen Sie bitte auch, dass wenn Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, diese
    Zeit nicht als Wartezeit gilt und Sie dadurch Ihre Chancen über die „Wartezeit-Quote“ einen Studienplatz
    im ersten Fachsemester zu erhalten, nicht verbessern (http://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/zvs)

    4. Bewerbung und Zulassung für ein höheres Fachsemester an der JLU
    Für die Bewerbung zum Quereinstieg gelten an der JLU Gießen folgende Fristen:
    • bis zum 15.01. für ein Sommersemester
    • bis zum 15.07. für ein Wintersemester.
    Es werden AUSSCHLIESSLICH fristgerecht eintreffende Bewerbungen berücksichtigt. Fristgerecht bedeutet:
    • Eingang der kompletten Bewerbung bis zum oben genannten Termin.
    • Studien- und Prüfungsnachweise für die Anerkennung von Prüfungsleistungen können bis zum 28.2 für
    ein Sommersemester respektive 31.7. für ein Wintersemester nachgereicht werden (hierbei handelt es
    sich jeweils um Ausschlussfristen!).
    Das Online-Bewerbungsformular wird innerhalb der Bewerbungsfristen bereitgestellt unter:
    http://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/formulare. Die Bewerbung muss beim Studierendensekretariat der
    JLU eingereicht werden (Adresse siehe Online-Formular).
    Eine Benachrichtigung über fehlerhafte/unvollständige Unterlagen erfolgt nicht! Die fehlerhaften/unvollständigen
    Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
    WICHTIGE HINWEISE
    1. Vor einer Bewerbung für einen Quereinstieg sind alle aktuellen Voraussetzungen und Informationen
    unter http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb...1/quereinstieg nachzulesen.
    2. Ein Studienbeginn im Studiengang Tiermedizin ist immer nur zum Wintersemester möglich. Dies hat
    zur Folge, dass im Wintersemester immer das erste, dritte, fünfte und siebte Fachsemester und im
    Sommersemester immer nur das zweite, vierte, sechste und achte Fachsemester angeboten werden.
    Eine Bewerbung ist immer nur für ein Fachsemester möglich, das in dem kommenden Semester auch
    tatsächlich angeboten wird.
    3. Für die Berücksichtigung einer Bewerbung für ein bestimmtes Fachsemester ist es entscheidend, für
    welches Fachsemester sich der Bewerber bewirbt. Zudem muss aus dem Antrag KLAR hervorgehen,
    FÜR WELCHES FACHSEMESTER die Bewerbung erfolgt. Es erfolgt keine Sortierung der
    Bewerbungsunterlagen von Seiten der JLU. Demzufolge wird z.B. eine Bewerbung für das vierte
    Fachsemester auch nur auf einen möglichen Studienbeginn im vierten Fachsemester geprüft und nicht
    auf einen möglichen Einstieg in ein niedrigeres als das in der Bewerbung angegebene Fachsemester.
    Eine GENAUE Überprüfung der eigenen Unterlagen auf die jeweiligen Voraussetzungen für die
    Anrechnung von Fachsemestern durch den Bewerber wird dringend empfohlen.

    4. Für eine potentielle Anrechnung von Fachsemestern müssen die Bewerber in den Unterlagen klar
    dokumentieren, welche Lehrveranstaltungen erfolgreich ABGESCHLOSSEN wurden, allein eine
    Immatrikulationsbestätigung oder eine Auflistung der abgelegten Prüfungsfächer/Module etc. ist nicht
    ausreichend. AUSSCHLIESSLICH vollständige Anträge (d.h. inklusive aller notwendigen
    Lehrveranstaltungsbeschreibungen) auf Anerkennung von Prüfungen und Leistungen können
    tatsächlich zu einer Anerkennung führen und im Bewerbungsverfahren berücksichtig werden.

    5. Die Bewerber sind gebeten, AUSSCHLIESSLICH anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen
    einzureichen. Die Chancen auf einen Quereinstieg werden durch andere Nachweise (Reitabzeichen,
    Zertifikate, Praktika, Zusatzausbildungen, etc.) nicht erhöht.

    6. Praktika werden zur Anrechnung von Fachsemestern NICHT berücksichtigt und sollen somit nicht mit
    eingereicht werden.

    7. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen muss gemäß §9 der StuPO Vet die
    Feststellung der Gleichwertigkeit der entsprechenden Fächer nachgewiesen werden. Zur Überprüfung
    der Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen sind neben den Erfolgsnachweisen
    Inhaltsbeschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen notwendig. Eine
    Studienleistung/Prüfungsleistung kann nur dann als gleichwertig anerkannt werden wenn mindestens
    folgende Themen behandelt wurden:

    Physik:
    Erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung mit Übung in den Grundlagen zur Physik im Rahmen eines
    universitären Studiums. Ein benoteter Schein gilt als Äquivalenz zu der Physikveranstaltung in Giessen.
    Eine Vordiplomsprüfung oder ähnliches kann als Äquivalenz für die mündliche Vorphysikumsprüfung
    anerkannt werden.
    Die Veranstaltung sollte im Wesentlichen die folgenden Themen beinhalten:
    * Grundlagen der Mechanik, Akustik, Wärmelehre, Optik, Elektrizität und des Magnetismus
    * Energie, Entropie
    * Aggregatzustände, Lösungen, osmotischer Druck, Hydrostatik, Diffusion
    * Struktur der Materie, der Strahlung und deren Wechselwirkung
    * Strahlenschutz und Anwendung von Strahlen in der Medizin

    Chemie:
    Vorlesung(en) in anorganischer- und organischer Chemie inkl. Prüfungsleistungen, erfolgreich absolvierte
    praktische Leistungen in anorganischer und organischer Chemie, abschließende Prüfungsleistung über
    alle Veranstaltungen (Äquivalenz zum Vorphysikum), diese abschließende Prüfungsleistung kann z.B.
    eine Vordiplomsprüfung sein. Alle Veranstaltungen und Prüfungen müssen im Rahmen eines
    universitären Studiums erbracht sein.

    Botanik der Futter- Gift- und Heilpflanzen:
    Vorlesungsteil: Grundlagen der Botanik: Zelle, Stoffwechsel, Photosynthese, Wassertransport,
    evolutionäre Anpassungen im Rahmen des Landgangs der Pflanzen, Mechanismen der Reproduktion,
    Blütenbiologie, Systematik des Pflanzenreichs: Algen, Moose, Farne, Gymnospermen, Angiospermen,
    Giftpflanzen: Vorkommen und Verteilung im gesamten Pflanzenreich.
    Praktikums- und Seminarteil: Praktische Kenntnisse der Bestimmung höherer Pflanzen (Angiospermen),
    Kenntnisse zum Bau der wichtigsten Pflanzenfamilien Deutschlands, Giftpflanzenkenntnis.

    Zoologie:
    Vorlesungen und/oder Praktika, deren erfolgreiche Teilnahme mit einem benoteten Schein oder mit
    einem Vordiplom- oder Diplomzeugnis belegt werden. Die Lehrveranstaltungen der Zoologie sollten Bau
    und Funktion der tierischen Zelle, sowie Baupläne und Lebenszyklen im Tierreich beinhalten.
    Für weitere Lehrveranstaltungsbeschreibungen und Inhaltsbeschreibungen siehe ECTSKatalog
    des FB10 (http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb...s/ects/katalog) und TAppV
    (http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/fb...TAppV.pdf/view).
    Die Vergabe von evtl. freien Studienplätzen kann erst erfolgen, wenn für die hier eingeschriebenen
    Studierenden die Frist zur Rückmeldung abgelaufen ist und dadurch klar ist, wie viele der bisher eingeschriebenen Studierenden der Tiermedizin ihren Studienplatz nicht weiter nutzen wollen. Daher erfolgt die
    Zulassung für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester in der Regel erst kurz vor oder kurz nach
    Vorlesungsbeginn des Semesters. Die Zugelassenen sollten sofort mit dem Studium anfangen, wenn sie in
    dem jeweiligen Semester noch Leistungsnachweise erwerben wollen.


    I m p r e s s u m
    Herausgeber
    Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen
    http://www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb
    Text und Redaktion Anja Staffler; Prof. Neiger
    Redaktionsschluss 31.05.2010
    Z:\ZSB\Daten\B Zulassungs- Bewerbungsverfahren\quereinstieg Tiermedizin Juni 2010.doc

    Wenn du einen zuverlässigen Kontakt für nähere Infos in Gießen brauchst, schreib mir mal eine PN. Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
    Mein Hund ist als Hund eine Katastrophe,
    aber als Mensch unersätzlich.
    Johannes Rau



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  5. #5
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    Ort
    Hannover
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    8
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    Ah, sowas gibts von Hannover auch :

    Der Quereinstieg in ein höheres Semester setzt angerechnete Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Dies ist möglich durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z.B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie). Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächst höhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wichtiger Hinweis für Bewerber mit begonnenem Studium der Tiermedizin im Ausland (z.B. Budapest, Antwerpen, Gent):
    Ein Antrag auf Zulassung kann frühestens zum 3. Fachsemester gestellt werden, da
    nach dem ersten Semester noch keine Gleichwertigkeit für die Bewerbung zum 2. Fachsemester vorliegt.

    Der Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen und -zeiten ist schriftlich, unter Beifügung des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und der erworbenen Nachweise (Leistungsübersicht) des bisherigen Studiums, zu richten an:

    Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
    Dezernat Studentische und Akademische Angelegenheiten
    Bünteweg 2, 30559 Hannover

    Der erstellte Anrechnungsbescheid ist gebührenpflichtig und wird per Nachnahme zugestellt!

    Ein Fachsemester erhält angerechnet, wer anrechenbare Studienleistungen für alle Pflichtlehrveranstaltungen, insbesondere Praktika (Scheine) der Prüfungsfächer des Vorphysikums (Chemie, Physik, Botanik, Zoologie) nachweisen kann; die Leistungen müssen denen des Tiermedizinstudiums gleichwertig sein; es muss sich um Praktika handeln, an denen der Antragsteller regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat.

    Zwei Fachsemester werden angerechnet, wenn in allen Fächern des Vorphysikums (Chemie, Physik, Zoologie, Botanik) auch Prüfungen im bisherigen Studium abgelegt wurden.

    Drei Fachsemester erhält angerechnet, wer zusätzlich zu den genannten Prüfungen des Vorphysikums mehrere Praktika (Scheine der Fächer: Anatomie, Physiologie, Biochemie, Histologie/Embryologie, Tierzucht und Genetik) des 3. und 4. Fachsemesters nachweist.

    Vier Fachsemester erhält angerechnet, wer das Vorphysikum und alle Praktika (Scheine) der genannten Fächer der ersten vier Fachsemester nachweist. Zusätzlich absolvierte Prüfungen in Fächern des Physikums können ebenfalls angerechnet werden.

    Bei Nachweis weiterer Studien- und Prüfungsleistungen aus den klinischen Studienabschnitten erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall.

    Bitte beachten:
    Der Anrechungsbescheid hat immer nur für die ausstellende Universität/Hochschule Gültigkeit.
    Die Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für das jeweils nächst höhere Fachsemester ist direkt an unsere Hochschule richten.
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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