Ohne Kassensitz kannst Du ambulant keine Sonographie abrechnen, d.h. spruchreif wird das Ganze eh erst dann, wenn Du eine Praxis übernimmst. Solang Du angestellt bist, läuft das über den Praxisinhaber oder denjenigen, der die ambulante Kassenzulassung besitzt, und dann hast Du mit der Geräteprüfung nix am Hut.
Bei Praxisübernahme muß das Gerät bei der KV zugelassen sein, die Berechtigung für Abdomen-Sono-, SD-Sono und Gefäß-Doppler erwirbst Du automatisch mit der Facharztanerkennung. Dokumentation sollte vorhanden sein, wird aber nur in Einzelfällen geprüft.