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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    31.05.2004
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    Dann frag doch mal die für Dich zuständige KV, ob Du dadurch nicht automatisch die Qualifikation hast, Sono Abdomen (Ziffer 33042) und Sono Schilddrüse (Ziffer 33012) abzurechnen.
    Wenn das so ist, brauchst Du nur ein entsprechendes Gerät nachzuweisen und kannst dann die Abrechnungsgenehmigung beantragen, sofern Du einen Kassensitz hast.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    96
    Oh, gerade nochmal meinen Beitrag gelesen und glaube, man könnte ihn fehlinterpretieren. Durch diesen Thread ist mir klar geworden, dass in aller Regel wohl das Facharztlogbuch mit den dokumentierten Sonos für die meisten Kven wohl ausreicht, um Sono abrechnen zu können. Dass das Forum spitze ist, war ernst gemeint... Sorry



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  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Sorry, ich kann mich den Ausführunge der Vorschreiber überhaupt nicht anschließen. Mit der Einschränkung, daß jede KV, jede ÄK ihr eigenes Süppchen kocht und wir auch nicht wissen, um welches Fach es geht: Es ist nicht so, daß die KVen einfach eine (Deutsche) Facharztanerkennung bzw. deren Logbuch akzeptieren. Wäre ja auch zu einfach. Das mag historische Gründe haben, vor bis ca 30 Jahren war eine Kassenzulassung durchaus lukrativ und es galt den Zugang maximal zu limitieren. Konkret für die Ultraschallvereinbarung: der Bogen, den die KV damals von mir haben wollte, war per se schon doppelt so lang wie das eigentliche Logbuch und unglaublich detalliert: da wurde der Modus differenziert, und die einzelnen Organe mit bis runter zu Augen und Hoden. Ich überblicke die WBO von vier, fünf ÄK und in keiner wird derart detailliert Rechenschaft verlangt. Man muß sich also von der jeweiligen KV den Bogen schicken lassen, clevererweise noch während der WB-Zeit. Wenn man Jahre später damit um die Ecke kommt, wird es u.U. deutlich schwieriger. Je nachdem, was dann drinsteht, gibt es eine (Teil-) Genehmigung. In meinem Fachgebiet muß man sich übrigens u.a. noch extra genehmigen lassen neben Sono: MRT, CT, Röntgen, Schnittbildangiographien und Mammographien. Also eigentlich alles...Selbstverständlich ist der Anforderungskatalog jeweils komplett anders aufgeschlüsselt als das Logbuch, so daß man hier schon eine gewisse Bösartigkeit unterstellen kann. Selbst in einer großen ÜBAG findet sich kaum jemand, der Genehmigungen für alles hat und dann wird noch nach Orten getrennt. Wenn der Kollege X mit den Berechtigungen Y und Z am Ort B vom Kollegen C im Urlaub vertreten wird, der Genehmigung für W und Y hat, aber nicht Z, und dann nur für den Ort E, darf die Leistung eigentlich nicht erbracht werden (oder nur für lau, was vermutlich der tiefere Sinn dieser Bürokratieorgie ist). Bezüglich der Sonographie lauern noch weitere Fallstricke mit der DEGUM-Zertifizierung, den m.E. hoffungslos überzogenen Ansprüchen an das Gerät (auch hier muß man sich bereits bei Antragstellung konkret festlegen), wechselt man die KV oder auch nur die Adresse (neue Hausnummer reicht) geht der ganze Zirkus von vorne los... Macht man Allgemeinmedizin, gilt "mitgegangen, mitgehangen", in anderen Fächern wie Gyn kann es dagegen durchaus sinnvoll sein, für den Gegenwert von ein paar cents pro Untersuchung auf diese Bürokratie zu verzichten und die Sonogenehmigung nicht zu erwerben bzw. abzugeben, was einem auch gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, das ganze bürokratiefrei als Selbstzahlerleistung zu offerieren.
    Und wichtig, selbst wenn der TE idealerweise direkt am ersten Tag seiner Niederlassung die KV-Genehmigung beantragt, werden einige Wochen oder sogar Monate ins Land gehen, in denen er keinerlei Sonoleistungen zur Lasten GKV abrechnen darf. Falls da ein auf Kredit finanziertes Sonogerät stehen sollte, kann da auch noch die Hausbank ein gewichtiges Wörtchen mitreden...
    Geändert von tarumo (18.12.2018 um 20:34 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    06.01.2007
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    Covfefe
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    Vielleicht mag der User "Evil" ja die ganz konkret erlösten Euro/Cent-Beträge zu den entsprechenden Ziffern nennen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der entsprechenden "Rabattstaffel", damit sich die anderen hier ein Bild machen können.
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  5. #15
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Kann ich gerne machen, im Gegensatz zu Dir bin ich gerne bereit, Belege zu schreiben. Ich schau mal in die letzte Quartalsabrechnung.
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