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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Jule-Aline Beitrag anzeigen
    In Hessen wird das so anerkannt.Ansonsten gilt : alleArbeitsverträge vorlegen.Sogar wenn man eine Zusatzbezeichnung beantragt
    Genauso in Niedersachsen.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    In Nordrhein muss man die TZ beantragen. Aber mit Augen zudrücken (erzählen sie dann wohl immer gerne ganz wichtig und genehmigen es dann doch allen) wird es auch rückwirkend anerkannt. War letztens einer Kollegin so ergangen, die nach der Elternzeit mit TZ wiederkam und nicht wusste, dass sie das hätte angeben müssen.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Hat jetzt bei meiner Kollegin auch geklappt, danke
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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