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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Also 10 Monate bei einem AG gearbeitet insgesamt? Klar, warum nicht? Oder mißverstehe ich Dich?



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  3. #8
    zurück in der Berufswelt
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.
    In Hessen wird das so anerkannt.Ansonsten gilt : alleArbeitsverträge vorlegen.Sogar wenn man eine Zusatzbezeichnung beantragt



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.
    Solange du mindestens sechs Monate bei diesem Arbeitgeber und in diesem Fach warst, ist eigentlich alles gut. Ein Weiterbildungsabschnitt ist ja immer die Zeit, die du eben bei einem Arbeitgeber verbringst. Und diese Zeit muss mindestens sechs Monate betragen, damit du es als Weiterbildungsabschnitt anerkannt bekommst (mit Ausnahme Allgemeinmed., da ist einiges anders). Ob sie dann 6,8, 14 oder 20 Monate lang ist, ist total egal. Beispiel: Ich war bei einem Arbeitgeber 26 Monate, beim anderen habe ich dann den Rest abgeleistet. Alles anerkannt worden. Und Hessen ist da wirklich pingelig!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Kann nur für BW sprechen, TZ muss hier nicht mehr beantragt werden für die WB. Alles ab 50% wird zur WB Zeit angerechnet. Arbeitsvertrag muss hier (noch) nicht vorgelegt werden. Aber du musst ja im Logbuch tabellarisch deine WB Zeit angeben und dein Weiterbilder zeichnet es ab.



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