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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Hallo zusammen,

    ich muss bald anfangen für mein 3. Examen zu lernen und da sträuben sich mir jetzt schon die Nackenhaar, wenn ich das Wort RECHT nur ausspreche.
    Könnt ihr mir ein gutes Buch empfehlen?
    Ich dachte mir desweiteren, dass es clever ist, wenn ich mir das AMG besorge. Kann mir jmd sagen ob und wo ich das in einer handlichen Ausgabe finde?

    Sonst nehme ich natürlich auch gerne alle weiteren Tipps zu diesem Thema auf

    z.B.: was sind die wichtigsten Themen, welche sind eher Randgebiete, usw....
    Vollzeit-PhiP



  2. #2
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    Hallöchen,

    gute Idee dieser Thread. Noch bin ich zwar nicht im PJ, aber vielleicht ergeben sich trotzdem schon Fragen.

    Habe letztens gelesen, dass es eine besonderes BTM-Schein für Rettungsdienste gibt. Stimmt das und wie hat man sich das vorzustellen, wie ein Rezept, das die Apotheke beliefern könnte?
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Phosphorsalzperle Beitrag anzeigen
    Habe letztens gelesen, dass es eine besonderes BTM-Schein für Rettungsdienste gibt. Stimmt das und wie hat man sich das vorzustellen, wie ein Rezept, das die Apotheke beliefern könnte?
    Nennt sich BtM-Anforderungsschein.

    Wesentlicher Unterschied: BtM-Anforderungsscheine haben kein Verfallsdatum. BtM-Rezepte ja schon.

    Sind primär bestimmt für Kliniken, aber werden halt auch im Rettungsdienst angewendet.


    Eine ähnliche bürokratische Materialschlacht wie BtM-Rezepte. Dreiteiliges amtliches Formular, nummeriert, Dokumentation...

    Für Rettungsdienste läuft es so, dass der Träger einen Arzt bestimmt, der für ihn BtM verordnen soll. Der bekommt von der Bundesopiumstelle die BtM-Anforderungsscheine, mit denen kann der Träger dann zu einer bestimmten Apotheke (das muss zwischen Apotheke und Rettungsdienst m.W. schriftlich vereinbart sein) gehen und wird über die mit seinen BtM versorgt.



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    Genau so ist es wie Shizr schreibt.

    Vorher muss es eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Apotheke und dem Rettungsdienst geben. das ist ähnlich wie bei der Versorgung von Heimen.

    Kommt aber wirklich nicht so häufig vor. Selber habe ich so einen Schein noch nie in der Hand gehabt.
    So oft werden BTM's vom Rettungsdienst auch nicht gebraucht. denke ich mal...
    Vollzeit-PhiP



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Lissminder Beitrag anzeigen
    So oft werden BTM's vom Rettungsdienst auch nicht gebraucht. denke ich mal...
    Ist die Frage, was deine Definition von "oft" ist.

    Aber du kannst es dir nicht so vorstellen, dass die BtMs da spazieren gefahren werden, bis sie verfallen.
    Die werden schon gebraucht.

    Herzinfarkt, alle Arten von Verletzungen, hier und da auch mal präklinische Narkoseeinleitungen... da kommen schon einige Gelegenheiten zusammen.



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